Wohnungskündigung

 
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Wohnungskündigung
Das Amtsgericht Gummersbach befasste sich im Sommer 2010 mit einer Klage zur Wohnungskündigung. In diesem Fall ging es darum, dass Mieter und Vermieter über rückständige Mieten stritten. Der Mieter wollte diese mit Gegenansprüchen verrechnen, die vom Vermieter jedoch nicht anerkannt wurden.

Der Mieter verklagte daher den Vermieter wegen Betrugs. Die Klage wurde bald fallen gelassen, der Vermieter kündigte dem Mieter und legte Räumungsklage ein. Der Vermieter bekam recht beim Amtsgericht Gummersbach.

Hier befand man, dass die Klage des Mieters gegen den Vermieter eine deutliche Pflichtverletzung aus dem Mietvertrag darstellte. Aufgrund dieser Vertragsverletzung war die Kündigung des Mietverhältnisses nachvollziehbar und berechtigt. Der Mieter muss daher die Wohnung nach Ablauf der Kündigungsfrist räumen.
 

 

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