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Wohnungskündigung
Das Amtsgericht Gummersbach
befasste sich im Sommer 2010 mit einer Klage zur
Wohnungskündigung. In diesem Fall ging es darum, dass Mieter
und Vermieter über rückständige Mieten stritten. Der Mieter
wollte diese mit Gegenansprüchen verrechnen, die vom
Vermieter jedoch nicht anerkannt wurden.
Der
Mieter verklagte daher den Vermieter wegen Betrugs. Die
Klage wurde bald fallen gelassen, der Vermieter kündigte dem
Mieter und legte Räumungsklage ein. Der Vermieter bekam
recht beim Amtsgericht Gummersbach.
Hier
befand man, dass die Klage des Mieters gegen den Vermieter
eine deutliche Pflichtverletzung aus dem Mietvertrag
darstellte. Aufgrund dieser Vertragsverletzung war die
Kündigung des Mietverhältnisses nachvollziehbar und
berechtigt. Der Mieter muss daher die Wohnung nach Ablauf
der Kündigungsfrist räumen.
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