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Wintergarten |
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Umbau zum Wintergarten
Ein Vermieter wollte die Balkone an einem Haus in
Wintergärten umgestalten. Von dieser Idee konnte er jedoch
seine Mieter nicht überzeugen. Der Balkon ist gerade in
Großstädten sehr beliebt. Er dient quasi als
Naherholungsgebiet unter freiem Himmel. Hier kann ein Mieter
seine Freizeit im Sommer genießen. Der Balkon dient somit
der Erholung.
Diese Meinung vertrat auch ein Richter am Landgericht
Berlin. Unter Aktenzeichen AZ 64 S 507/96 wurde entschieden,
dass der Umbau eines Balkons in einen Wintergarten keine
Baumaßnahme ist, die der Mieter dulden muss. |
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Wintergarten
Das Amtsgericht Frankfurt hat unter dem
Aktenzeichen AZ 33 C 3064/02-93 entschieden, dass eine
Mietminderung allein aufgrund einer fehlenden baurechtlichen
Genehmigung nicht zulässig ist. Ein Ehepaar wurde demzufolge
dazu verurteilt, den Teil, um den sie die Miete gekürzt
hatten, an den Eigentümer in voller Höhe nachzuzahlen.
In dem vorliegenden Fall ging es um ein Ehepaar, welches
eine Wohnung inklusive eines großen Wintergartens angemietet
hatte. Dass der Vermieter keine baurechtliche Genehmigung
für den Wintergarten hatte, erfuhren sie erst später. Die
Mieter kürzten die Miete, nutzten den Wintergarten aber
weiterhin.
Der Frankfurter Richter entschied, dass eine Mietkürzung
allein aufgrund des Formfehlers nicht zulässig sei. Bei
einer Mietminderung hätten sich die Mieter lediglich auf
tatsächliche Mängel am Wintergarten oder an dessen Lage
beziehen können. |
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