Wintergarten
 
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Umbau zum Wintergarten
Ein Vermieter wollte die Balkone an einem Haus in Wintergärten umgestalten. Von dieser Idee konnte er jedoch seine Mieter nicht überzeugen. Der Balkon ist gerade in Großstädten sehr beliebt. Er dient quasi als Naherholungsgebiet unter freiem Himmel. Hier kann ein Mieter seine Freizeit im Sommer genießen. Der Balkon dient somit der Erholung.

Diese Meinung vertrat auch ein Richter am Landgericht Berlin. Unter Aktenzeichen AZ 64 S 507/96 wurde entschieden, dass der Umbau eines Balkons in einen Wintergarten keine Baumaßnahme ist, die der Mieter dulden muss.

 

 

Wintergarten
Das Amtsgericht Frankfurt hat unter dem Aktenzeichen AZ 33 C 3064/02-93 entschieden, dass eine Mietminderung allein aufgrund einer fehlenden baurechtlichen Genehmigung nicht zulässig ist. Ein Ehepaar wurde demzufolge dazu verurteilt, den Teil, um den sie die Miete gekürzt hatten, an den Eigentümer in voller Höhe nachzuzahlen.

In dem vorliegenden Fall ging es um ein Ehepaar, welches eine Wohnung inklusive eines großen Wintergartens angemietet hatte. Dass der Vermieter keine baurechtliche Genehmigung für den Wintergarten hatte, erfuhren sie erst später. Die Mieter kürzten die Miete, nutzten den Wintergarten aber weiterhin.

Der Frankfurter Richter entschied, dass eine Mietkürzung allein aufgrund des Formfehlers nicht zulässig sei. Bei einer Mietminderung hätten sich die Mieter lediglich auf tatsächliche Mängel am Wintergarten oder an dessen Lage beziehen können.

» Mietrecht A-Z

 
Planung und Konstruktion von Wintergärten

Die Webseite Wiga.Net bietet Informationen zum Thema Wintergarten und Glashaus. Themem sind insbesondere, die Planung und Konstruktion von Wintergärten.

 

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