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Werbekosten Wohnungen
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Werbekosten Wohnungen
Im Beispielfall erlebte ein Vermieter sein blaues Wunder,
der die finanzielle Belastung einer leerstehenden Immobilie
steuerlich als Werbungskosten absetzen wollte. Da der
Vermieter sich mutmaßlich nicht
genügend um neue Mieter bemüht hatte, akzeptierte das
Finanzamt die Werbungskosten nicht. Den Steuerbescheid ließ
der Vermieter daraufhin vor Gericht überprüfen.
Dass der Vermieter während des
einjährigen Leerstands lediglich 2 Wohnungsbesichtigungen
auf Basis nur eines Vermietungsinserats durchgeführt hatte,
sahen die Richter als unzureichend an. Dass die Wohnung
schwer vermittelbar sei, hatte der Vermieter im Verfahren
selbst zugegeben. Dass in so einem Fall mehrere Anzeigen in
verschiedenen Publikationen zu schalten sind, empfand das
Finanzgericht. Sogar professionelle Hilfe durch einen Makler
hätte der Vermieter in Anspruch nehmen müssen,
(Finanzgericht Köln, Az. 5 K 3607/04). |
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Werbekosten
Wer für eine leerstehende Wohnung gegenüber dem Finanzamt
Werbekosten geltend macht, mussdafür nachweisen, dass er die
Wohnung vermieten und nicht verkaufen wolle. Der Wille zur
Vermietung muss nach außen deitlisch erkennbar sein, so der
Bundesfinanzhof (BFH) in seiner Begründung (Az: IX R 1/07) |
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