Werbekosten Wohnungen - Mietrecht A-Z
 
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Werbekosten Wohnungen
Im Beispielfall erlebte ein Vermieter sein blaues Wunder, der die finanzielle Belastung einer leerstehenden Immobilie steuerlich als Werbungskosten absetzen wollte. Da der Vermieter sich mutmaßlich nicht
genügend um neue Mieter bemüht hatte, akzeptierte das Finanzamt die Werbungskosten nicht. Den Steuerbescheid ließ der Vermieter daraufhin vor Gericht überprüfen.

Dass der Vermieter während des einjährigen Leerstands lediglich 2 Wohnungsbesichtigungen auf Basis nur eines Vermietungsinserats durchgeführt hatte, sahen die Richter als unzureichend an. Dass die Wohnung schwer vermittelbar sei, hatte der Vermieter im Verfahren selbst zugegeben. Dass in so einem Fall mehrere Anzeigen in verschiedenen Publikationen zu schalten sind, empfand das Finanzgericht. Sogar professionelle Hilfe durch einen Makler hätte der Vermieter in Anspruch nehmen müssen, (Finanzgericht Köln, Az. 5 K 3607/04).

 

Werbekosten
Wer für eine leerstehende Wohnung gegenüber dem Finanzamt Werbekosten geltend macht, mussdafür nachweisen, dass er die Wohnung vermieten und nicht verkaufen wolle. Der Wille zur Vermietung muss nach außen deitlisch erkennbar sein, so der Bundesfinanzhof (BFH) in seiner Begründung (Az: IX R 1/07)

 

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