Weihnachtdekoration

 
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Auch mit dem Thema der saisonalen Dekoration von Mietwohnungen mussten sich die Gerichte in Deutschland schon befassen. Für oder gegen weihnachtliche Elemente entschieden sie meist mit Blick auf die Sicherheit und Rücksichtnahme.

So entschied beispielsweise der Bundesgerichtshof, dass es einem Mieter nicht verwehrt werden darf, einen Adventskranz an der Wohnungstür aufzuhängen (Az. V ZR 46/09). In Düsseldorf entschied das Oberlandesgericht, dass es hingegen nicht gestattet ist, weihnachtliche Düfte im Treppenhaus zu versprühen (Az. 3 Wx 98/03).

Wenn die Vermieter hinsichtlich der Gestaltung des Treppenhauses noch ein Mitspracherecht haben, so endet dies natürlich hinter der Wohnungstür. Denn hier dürfen Mieter nahezu alles unternehmen, um sich weihnachtlich einzurichten. Wichtig ist es aber, sowohl auf die Sicherheit als auch mögliche Brandquellen zu achten.

 
 
 
 
 
 

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