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Weihnachtdekoration
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Auch mit dem
Thema der saisonalen Dekoration von Mietwohnungen mussten
sich die Gerichte in Deutschland schon befassen. Für oder
gegen weihnachtliche Elemente entschieden sie meist mit
Blick auf die Sicherheit und Rücksichtnahme.
So entschied
beispielsweise der Bundesgerichtshof, dass es einem Mieter
nicht verwehrt werden darf, einen Adventskranz an der
Wohnungstür aufzuhängen (Az. V ZR 46/09). In Düsseldorf
entschied das Oberlandesgericht, dass es hingegen nicht
gestattet ist, weihnachtliche Düfte im Treppenhaus zu
versprühen (Az. 3 Wx 98/03).
Wenn die Vermieter hinsichtlich der Gestaltung des
Treppenhauses noch ein Mitspracherecht haben, so endet dies
natürlich hinter der Wohnungstür. Denn hier dürfen Mieter
nahezu alles unternehmen, um sich weihnachtlich
einzurichten. Wichtig ist es aber, sowohl auf die Sicherheit
als auch mögliche Brandquellen zu achten. |
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