Weihnachtsbeleuchtung ein Kündigungsgrund?

 
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Bringt ein Mieter Lichterketten im Außenbereich seiner Mietwohnung als Weihnachtsbeleuchtung an, hat der Vermieter kein Recht das Mietverhältnis zu kündigen. In der Weihnachtszeit ist es üblich, das Fenster und Balkone mit elektrischer Beleuchtung geschmückt werden. Im konkreten Fall gab es zudem keine mietvertragliche Vereinbarung, dass eine solche Beleuchtung nicht angebracht werden darf.

Daher kann dem Mieter auch keine Pflichtverletzung vorgeworfen werden. Selbst wenn es im Mietvertrag eine entsprechende Regelung geben würde, durch die das Anbringen von Lichterketten untersagt ist, wäre eine Nichtbeachtung nur eine geringfügige Pflichtverletzung. Sie würde weder eine fristlose noch eine fristgemäße Kündigung rechtfertigen.
LG Berlin, 1.6.2010 - Az: 65 S 390/09

 
 
 
 
 

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