Mietrecht A-Z - Wasserspiel Garten
 
A B C D E F G H  I J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z
 

Wasserspiel im Garten
Grundsätzlich kann man gegen das Wasserplätschern und den Wasserklang eines Wasserspiels klagen, da nach § 906 BGB dies unter den Begriff der Immissionen im rechtlichen Sinne fällt. Immissionen, die den Nachbarn sehr beeinträchtigen und stören und auch nicht ortsüblich sind, müssen daher nicht einfach so hingenommen werden. Dabei kommt es auf den Einzelfall an, z. B auf den Lärmpegel in der Umgebung.

Oft liegt es auch im Ermessen des jeweiligen Richters. Beispielsweise ist es wesentlich störender wenn die Wasserpumpe Nachts ständig läuft als wenn die Nachtruhe nicht eingehalten wird. Dabei kommt es nicht auf gesetzlich festgelegte Lärmbegrenzungen an. Als Beispielfall kann man das Geräusch bei einem Pingpong Spiel verwenden. Die Richter des OLG Köln empfanden z. B. das Geräusch des Pingpong Spieles als so störend, dass es im Einzelfall gesetzlich untersagt wurde. ( Aktenzeichen: 13 U 296/90).

 

 

 » Mietrecht A-Z


 

Mietrecht  •  Mietrecht A - D  •  Mietrecht E - H  •  Mietrecht I - L  •  Mietrecht M - P  •  Mietrecht Q - T  •  Mietrecht U - Z