Wasserboiler - Mietrecht A-Z
 
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Wasserboiler, Untertischgeräte, Durchlauferhitzer
In vielen alten Wohnung sind Boiler zu finden, wie beispielsweise Warmwasserbereiter oder auch ein Durchlauferhitzer. Ist dies der Fall, dann gehören diese Geräte zu den Installationen und damit auch zur Wohnung selbst. Wenn ein Mangel an einem Warmwasserbereiter oder einem Durchlauferhitzer auftreten, handelt es sich um einen Mangel, für den der Vermieter zuständig ist.

Er muss nach dem § 535 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch das Gerät reparieren lassen, oder wenn dies unwirtschaftlich wäre, es austauschen. Eine andere Regelung gibt es immer nur dann, wenn der Mieter selbst diesen Boiler installiert hat. Dann ist er selbst für die Instandhaltung zuständig und muss auch Kosten übernehmen, die mit einer Reparatur oder einem Austausch im Zusammenhang stehen. In diesem Fall hat der Mieter keine Möglichkeit, die Kosten für eine Reparatur oder einen Austausch des Warmwasserbereiters oder Durchlauferhitzers auf den Vermieter abzuwälzen.

 

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