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Wasserboiler
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Wasserboiler, Untertischgeräte,
Durchlauferhitzer
In vielen alten Wohnung sind Boiler zu finden,
wie beispielsweise Warmwasserbereiter oder auch ein
Durchlauferhitzer. Ist dies der Fall, dann gehören diese
Geräte zu den Installationen und damit auch zur Wohnung
selbst. Wenn ein Mangel an einem Warmwasserbereiter oder
einem Durchlauferhitzer auftreten, handelt es sich um einen
Mangel, für den der Vermieter zuständig ist.
Er muss nach dem § 535 Satz 2
Bürgerliches Gesetzbuch das Gerät reparieren lassen, oder
wenn dies unwirtschaftlich wäre, es austauschen. Eine andere
Regelung gibt es immer nur dann, wenn der Mieter selbst
diesen Boiler installiert hat. Dann ist er selbst für die
Instandhaltung zuständig und muss auch Kosten übernehmen,
die mit einer Reparatur oder einem Austausch im Zusammenhang
stehen. In diesem Fall hat der Mieter keine Möglichkeit, die
Kosten für eine Reparatur oder einen Austausch des
Warmwasserbereiters oder Durchlauferhitzers auf den
Vermieter abzuwälzen. |
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