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Waschmaschine - Mietrecht A-Z |
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Waschmaschine
Das Amtsgericht Pinneberg,
legte den Wertverlust einer Waschmaschine bei 15 % pro Jahr
fest, wobei die Lebensdauer einer handelsüblichen
Waschmaschine bei rund sieben Jahren liegt. (Amtsgericht
Pinneberg, Urteil 08. Oktober 1982, Az: 40 C 1169/82)
Ob ein Mieter in seiner Wohnung eine Waschmaschine
aufstellen und nutzen darf, hängt von den Bedingungen der
vereinbarten Nutzung einer Mietwohnung ab. Auch wenn in
einem Mietvertrag vereinbart wurde, dass der Mieter eine
Gemeinschaftswaschmaschine zu nutzen hat, ist es abhängig
von den Nutzungsbedingungen der Mietwohnung, die im
Mietvertrag verankert sind.
Der Vermieter kann dem Mieter die Nutzung der eigenen
Waschmaschine im Mietvertrag nicht pauschal absprechen und
die Nutzung der Gemeinschaftswaschmaschine vorschreiben, da
dem Mieter dadurch unangebrachte Nachteile entstehen würden.
(Bürgerliches Gesetzbuch § 535, §307)
Ein Verbot einer Nutzung der eigenen Waschmaschine in der
Mietwohnung ist also grundsätzlich unzulässig, außer es
liegt ein triftiger Grund für ein Verbot vor.
Das Amtsgericht Hameln entschied in 1993, dass Probleme mit
der Wasserabrechnung einen solchen triftigen Grund nicht
darstellen. (Amtsgericht Hameln, Urteil 17. Dezember 1993,
Az: 23 C 380/93) |
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