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Wasserboiler
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Wasserboiler
In vielen alten Wohnung sind Boiler zu finden, wie
beispielsweise Warmwasserbereiter oder auch ein
Durchlauferhitzer. Ist dies der Fall, dann gehören diese
Geräte zu den Installationen und damit auch zur Wohnung
selbst. Wenn ein Mangel an einem Warmwasserbereiter oder
einem Durchlauferhitzer auftreten, handelt es sich um einen
Mangel, für den der Vermieter zuständig ist. Er muss nach
dem § 535 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch das Gerät
reparieren lassen, oder wenn dies unwirtschaftlich wäre, es
austauschen. Eine andere Regelung gibt es immer nur dann,
wenn der Mieter selbst diesen Boiler installiert hat. Dann
ist er selbst für die Instandhaltung zuständig und muss auch
Kosten übernehmen, die mit einer Reparatur oder einem
Austausch im Zusammenhang stehen. In diesem Fall hat der
Mieter keine Möglichkeit, die Kosten für eine Reparatur oder
einen Austausch des Warmwasserbereiters oder
Durchlauferhitzers auf den Vermieter abzuwälzen. |
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