Mieter müssen Wartung für den Aufzug zahlen
 
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Mieter müssen nur die Wartungskosten für einen Aufzug im Haus tragen. Darunter fallen aber nicht die Instandhaltungs- und Instandsetzungsausgaben. Wenn der Vermieter in der Betriebskostenabrechnung die einzelnen Anteile nicht nachvollziehbar aufschlüsselt sind es nur 50 Prozent der Gesamtkosten, die anerkannt werden können. So geht es aus einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Spandau hervor (Az.: 14 C 31/09).

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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