Wartung - Wartungskosten - Mietrecht A-Z
 
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Wartung - Mieter soll Wartungskosten zahlen
Mieter müssen die Kosten für Arbeiten, die über eine normale Wartung hinausgehen, nicht mittragen. So entschied das Amtsgericht Hamburg im Fall einer Vermieterin, die ihrem Mieter die Wartungskosten für eine Rauchabzugsanlage anteilig in Rechnung stellte (Az. 40 a C 129/05). Das Gericht überprüfte genau die Posten auf der Rechnung und kam zu dem Ergebnis, dass es sich dabei nicht allein um Wartungs- sondern auch um Instandsetzungsarbeiten handelte. Die müssten herausgerechnet werden, bevor Kosten auf die Mieter umgelegt werden

 
 
 
 
 

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Abstand  •  Betriebskosten  •  Kaution  •  Kündigung  •  Mieterhöhung  •  Nebenkosten  •  Schönheitsreparaturen