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Wandfarbe - Mietrecht A-Z |
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Wandfarbe
Laut Mietvertrag war eine
Mieterin zu regelmäßigen Schönheitsreparaturen verpflichtet.
Sie durfte zudem im Hinblick auf die vertragliche Regelung
nur neutrale Anstriche verwenden. Dass diese Regelungen
unwirksam sind, glaubte die Mieterin und rief daraufhin die
Gerichte an. In letzter Instanz entschied dann der
Bundesgerichtshof (BGH) dass die Klausel „Die
Schönheitsreparaturen sind in neutralen, deckenden, hellen
Farben und Tapeten auszuführen“ insgesamt nicht wirksam ist.
Dass sie
die Farben ihrer Mietwohnung frei bestimmen kann, bestätigte
das Gericht der Mieterin. Hinsichtlich der Gestaltung einer
Mietwohnung dürfen Vermieter Mietern keine Vorschriften
machen. Unwirksam sind mietvertragliche Regelungen, nach
denen ein Mieter nur mit Zustimmung des Vermieters von der
bestehenden Gestaltung der Wohnung abweichen darf. Denn
Mieter werden dadurch unangemessen benachteiligt.
Berücksichtigt hatten die Richter bei der Entscheidung die
widerstreitenden Interessen. Denn auf der einen Seite muss
ein Mieter seine Wohnung nach seinem eigenen Geschmack
gestalten können, während auch die Berücksichtigung des
Interesses des Vermieters an einer Weitervermietung die
Kehrseite der Medaille ist (BGH Az. VIII ZR 224/07). |
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