Wahlrecht Instandsetzung

 
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Um einen Mietvertrag für Gewerberäume und dessen Inhalt bezüglich der Instandsetzung urteilte das OLG Koblenz am 26.05.10 (Az. 5 U 288/10). Im Mietvertrag war festgehalten worden, dass der Mieter die Gewerberäume unrenoviert erhält und sich um die Instandsetzung kümmern muss. Es war dort auch festgehalten, dass es sich um eine fachgerechte Renovierung handeln sollte.

Der Mieter führte die Arbeiten jedoch nicht aus. Nachdem der Mietvertrag beendet worden war, klagte der Vermieter auf Schadenersatz. Das Geld sollte für die Instandsetzung der Räume gemäß Vertrag genutzt werden.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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