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Wäschespinne |
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Wäschespinne
Einem Garteneigentümer ist es grundsätzlich erlaubt,
eine Wäschespinne in seinem Garten aufzustellen. So ist eine
rein optische Störung durch die Wäschespinne hinzunehmen.
Wenn es aber um eine Mietwohnung geht, muss der Mieter
sowohl den Mietvertrag berücksichtigen als auch die Regeln
der Eigentümergemeinschaft. Außerdem kommt es auch darauf
an, ob es sich um ein Einfamilienhaus mit Garten oder um
eine Wohnung mit Sondernutzungsrecht eines Gartens handelt. |
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Laut Vertrag zur
Nutzung eines Einfamilienhauses gehört eine Nutzung des Gartens,
in dem auch Wäsche getrocknet werden darf. Anders sieht es da
bei einer Eigentümergemeinschaft in Wohnanlagen aus. In diesem
Fall kann gesetzlich untersagt werden, verankerte Wäschespinnen
oder sogar einbetonierte Wäschespinnen aufzustellen. Eine
Zustimmung zur Aufstellung einer Wäschespinne muss hier sowohl
der Wohnungseigentümer als auch ein jeder Mieter beantragen. Im
Falle, dass nur ein unsichtbares Loch im Boden vorhanden ist und
die Wäschespinne vor und nach dem Trocknen auf- und abmontiert
wird, so muss dies von den anderen Wohnungseigentümern und
Mietern hingenommen werden. ( Oberlandesgericht Zweibrücken,
Aktenzeichen: 3 W 198/99). |
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