Wäsche aufhängen

 
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Unter Aktenzeichen 53 C 1736/08 beschäftigte sich das Amtsgericht Düsseldorf mit dem Aufhängen von gewaschener Wäsche in einer Mietwohnung. Die Hausordnung sah vor, dass die Wäsche im Trockenkeller getrocknet werden sollte. Eine Mieterin widersetzte sich aber
und trocknete die Wäsche in ihrer Wohnung. Die Vermieterin klagte dagegen.

Da Regelungen über das ausschließliche Trocknen von Wäsche im Trockenkeller jedoch ungültig sind, bekam die Mieterin recht. Immerhin ist die Hausordnung dazu da, das Verhalten der Mieter untereinander zu regulieren. Beim Trocknen der Wäsche muss jedoch beachtet werden, dass die Lüftung entsprechend angepasst wird, um Feuchteschäden in der Mietwohnung zu vermeiden.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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