Videoüberwachung Vermieter - Mietrecht A-Z
 
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Videoüberwachung im Miethaus bzw. Wohnhaus
Ein Vermieter ließ Videokameras im Treppenhaus und Außenbereich des Wohngebäudes (insgesamt 13 Kameras) installieren, weil er durch eine defekte Schließanlage und die deshalb offen stehende Tür Eigentumsverletzungen wie etwa Vandalismus beziehungsweise Beschädigung unterbinden wollte. Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten, in deren Rahmen auch die Schließanlage erneuert und eine Gegensprechanlage mit Videobild installiert wurde, forderte einer der Mieter die Beseitigung der Videokameras. Wie das Landgericht Berlin in dem Urteil vom 23.05.2005 (Az 62 S 37/05) entschied, darf ein Mieter grundsätzlich einfordern, dass eine im Miethaus angebrachte Videoanlage entfernt werden soll. Dabei spielt es keine Rolle, ob andere Hausbewohner oder Mieter sich für die Installation der Videoüberwachungsanlage ausgesprochen haben.

 

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Abstand  •  Betriebskosten  •  Kündigung  •  Mieterhöhung  •  Nebenkosten  •  Schönheitsreparaturen