Videokamera Mieter - Mietrecht A-Z
 
A B C D E F G H  I J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z
 

 

 

Videokamera im Haus durch Mieter
Um kontrollieren zu können, wer vor seiner der Wohnungstür steht, hatte ein Mieter, bei dem ein Behinderungsgrad von 100 Prozent festgestellt wurde, bei seinem Vermieter die Erlaubnis zur Installation einer Videokamera ohne Aufzeichnungsfunktion gefordert. Denn er wolle so einerseits böswillige Besucher entmutigen und sich den fünf Meter langen Gehweg bis zur Wohnungstür ersparen. Mit dem Urteil vom 13.11.2002 (Az 7 C 211/02) verpflichten die Richter des Amtsgerichts Köpenick Vermieter dazu, einem schwerstbehinderten Mieter zu gestatteten, dass dieser eine Videokamera ohne Aufzeichnungsgerät anbringen lassen darf, falls dies zur Wohnungsnutzung durch den Mieter zwingend erforderlich ist. Die baulichen Mängel seien bei der gebotenen Interessenabwägung gering zu bewerten, hingegen müsse der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der anderen Mieter wesentlich höher bewertet werden. Mit dem oben genannten Urteil vertritt das Amtsgericht die Ansicht, dass gemäß § 554 a BGB einem Mieter ein Anspruch auf die Genehmigungserteilung zu einer baulichen Veränderung zustehe.

 

 » Videoüberwachung


 

Abstand  •  Betriebskosten  •  Kündigung  •  Mieterhöhung  •  Nebenkosten  •  Schönheitsreparaturen