|
Mieten & Wohnen
Inserieren
Ratgeber
Finanzen
|
|
Videokamera Mieter
- Mietrecht A-Z |
| |
|
A |
B |
C |
D |
E |
F |
G |
H |
I |
J |
K |
L |
M |
|
N |
O |
P |
Q |
R |
S |
T |
U |
V |
W |
X |
Y |
Z |
|
|
|
|
|
|
|
Videokamera im Haus durch Mieter
Um kontrollieren zu können, wer vor seiner der Wohnungstür
steht, hatte ein Mieter, bei dem ein Behinderungsgrad von
100 Prozent festgestellt wurde, bei seinem Vermieter die
Erlaubnis zur Installation einer Videokamera ohne
Aufzeichnungsfunktion gefordert. Denn er wolle so einerseits
böswillige Besucher entmutigen und sich den fünf Meter
langen Gehweg bis zur Wohnungstür ersparen. Mit dem Urteil
vom 13.11.2002 (Az 7 C 211/02) verpflichten die Richter des
Amtsgerichts Köpenick Vermieter dazu, einem
schwerstbehinderten Mieter zu gestatteten, dass dieser eine
Videokamera ohne Aufzeichnungsgerät anbringen lassen darf,
falls dies zur Wohnungsnutzung durch den Mieter zwingend
erforderlich ist. Die baulichen Mängel seien bei der
gebotenen Interessenabwägung gering zu bewerten, hingegen
müsse der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der anderen
Mieter wesentlich höher bewertet werden. Mit dem oben
genannten Urteil vertritt das Amtsgericht die Ansicht, dass
gemäß § 554 a BGB einem Mieter ein Anspruch auf die
Genehmigungserteilung zu einer baulichen Veränderung
zustehe. |
|
|
|
|
|
|