Öffentliche Beleidigungen des Mieters durch den Vermieter

 
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Öffentliche Beleidigungen des Mieters durch den Vermieter als "Arschloch" und "Hausbesetzer" können Schmerzensgeldanspruch nach sich ziehen

Wurde der Betroffene in der Öffentlichkeit massiv beleidigt, kann ein geltend gemachter Schmerzensgeldanspruch wegen schwerwiegenden Beeinträchtigungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts hinreichend Aussicht auf Erfolg haben.

In jedem Fall ist dies so, wenn der Vermieter den Mieter vor dem Mietobjekt als „Arschloch“, „Wichser“ und „Hausbesetzer“ beschimpft. Selbst wenn sich der Mieter möglicherweise beleidigend gegenüber einem Mitmieter verhalten hat, kann dies nicht als Erklärung für Beleidigungen durch den Vermieter herangezogen werden. LG Bonn, Beschl. v. 14.01.2010 - 6 T 17/10

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