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Verbrauchsdaten sind mitteilungspflichtig
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Wenn ein Mieter seine
Verbrauchskosten direkt mit dem Versorger abrechnet, muss er
die Daten an seinen Vermieter weiterleiten, sofern dieser
die Daten für die Ausstellung von einem Energiepass
benötigt. Die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien
des Deutschen Anwaltsvereins verweist auf ein entsprechendes
Urteil des Landgerichts Karlsruhe (AZ: 9 S 523/08). Im
konkreten Fall verlangte der Vermieter von einem
Einfamilienhaus von seinem Mieter die Verbrauchsdaten für
Heizung und Strom der vergangenen drei Jahre. Mit den Daten
wollte er einen Energiepass ausstellen lassen – ohne die
Daten geht dies nicht. Der Mieter jedoch weigerte sich. Er
berief sich dabei auf das Bundesdatenschutzgesetz. Das
Gericht jedoch argumentierte, dass sich aus dem Mietvertrag
für den Mieter die Nebenpflicht ergibt, dass er dem
Vermieter solche Verbrauchsdaten nennen muss. |
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