Verbrauchsdaten sind mitteilungspflichtig

 
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Wenn ein Mieter seine Verbrauchskosten direkt mit dem Versorger abrechnet, muss er die Daten an seinen Vermieter weiterleiten, sofern dieser die Daten für die Ausstellung von einem Energiepass benötigt. Die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltsvereins verweist auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Karlsruhe (AZ: 9 S 523/08). Im konkreten Fall verlangte der Vermieter von einem Einfamilienhaus von seinem Mieter die Verbrauchsdaten für Heizung und Strom der vergangenen drei Jahre. Mit den Daten wollte er einen Energiepass ausstellen lassen – ohne die Daten geht dies nicht. Der Mieter jedoch weigerte sich. Er berief sich dabei auf das Bundesdatenschutzgesetz. Das Gericht jedoch argumentierte, dass sich aus dem Mietvertrag für den Mieter die Nebenpflicht ergibt, dass er dem Vermieter solche Verbrauchsdaten nennen muss.

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