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Untermieter: Erlaubnis des Vermieters |
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Untermieter: Vermieter muss in der
Regel die Zustimmung erteilen
Die teilweise Untervermietung einer Wohnung, beispielsweise
im Rahmen einer Wohngemeinschaft, oder der Einzug eines
Familienangehörigen oder Lebenspartners bedarf der zwar der
Zustimmung des Vermieters, der diese aber in der Regel auch
erteilen muss. Eine Ausnahme von dieser Regel ist nur
möglich, wenn der oder die neuen Mitbewohner für den
Vermieter aus bestimmten Gründen nicht zugemutet werden
können oder wenn die Wohnung für mehrere Bewohner zu klein
ist.
Etwas anders sieht die Rechtslage bei vollständigen
Untervermietungen aus, bei denen der Hauptmieter künftig
nicht mehr in der Wohnung lebt. Diese Form der
Untervermietung bedarf natürlich ebenfalls der Zustimmung
des Vermieters, der diese in diesem Fall aber nicht geben
muss. Sollte der Mieter sich nicht an ein ausdrückliches
Verbot der Untervermietung halten, kann ihm sogar die
fristlose Kündigung drohen. Der Hauptmieter haftet darüber
hinaus für die vollständige und pünktliche Zahlung der
monatlichen Miete durch den Untervermieter. Sollten diese
Zahlungen durch den geduldeten Untermieter ausbleiben, darf
sich der Vermieter an den Hauptmieter wenden, der die Miete
dann auch bezahlen muss. |
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