Untermiete - Mietrecht A-Z
 
A B C D E F G H  I J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z
 

 

 

Untermiete
In den großen Städten nimmt die Zahl der Untermieter zu. Der Vermieter muss jedoch sein Einverständnis geben, bevor der neue Mietbewohner einziehen kann. Laut Gesetzt besteht zwar sogar ein Anspruch auf die Erlaubnis zum Untervermieten. Das gilt aber nur dann, wenn bei einem bestehenden Mietvertrag ein berechtigtes Interesse entstanden ist, also der Hauptmieter zum Beispiel arbeitslos wurde oder der Lebenspartner auszog, die Wohnung aber gehalten werden soll. Ein gesetzlicher Anspruch auf ein teilweises Untervermieten besteht außerdem, wenn der Hauptmieter für eine bestimmte Zeit abwesend ist, zum Beispiel im Ausland studiert. Hauptmieter sollten jedoch aufpassen: Sie haften gegenüber dem Hausbesitzer für Schäden, die der Untermieter verursacht. Der Deutsche Mieterbund empfiehlt deshalb den Hauptmietern, vom Untermieter eine Mietsicherung (Kaution) zu verlangen, die Fragen der Schönheitsreparaturen zu regeln und eine Pauschale für Betriebskosten zu vereinbaren.

 » Mietrecht A-Z


 

Mietrecht  •  Mietrecht A - D  •  Mietrecht E - H  •  Mietrecht I - L  •  Mietrecht M - P  •  Mietrecht Q - T  •  Mietrecht U - Z