Umzugsunternehmen - Mietrecht von A bis Z
 
A B C D E F G H  I J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z
 

 

 

Umzugsunternehmen
Ein Umzugsunternehmen, das nach Arbeitszeit und Menge des Gutes die Kosten berechnet, muss bei erwartender Überschreitung den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis setzten. Wird das missachtet, wird dem Auftraggeber der Schaden ersetzt, der durch dieses Unternehmen entsteht, da er keinen anderen Spediteur beauftragen konnte. Ein Umzugsunternehmen machte einen Kostenvoranschlag im Gesamtwert von 4.600 DM. Die Rechnung belief sich aber auf 7.260 DM. Das Landesgericht Berlin (Urteil vom 21.05.2001 - 51 S 420/200) befand, dass das Unternehmen den Kunden den Schaden ersetzen muss. Eine Überschreitung von 20 % wäre noch gerechtfertigt gewesen. Das Unternehmen hätte schon zu Beginn des Umzugs errechnen können, wie hoch der Gesamtpreis werden würde und es dem Kunden sofort mitteilen können. Dann hätte der Kunde schon im Vorfeld ein anderes Unternehmen beauftragen können.

 » Mietrecht A-Z


 

Mietrecht  •  Mietrecht A - D  •  Mietrecht E - H  •  Mietrecht I - L  •  Mietrecht M - P  •  Mietrecht Q - T  •  Mietrecht U - Z