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Umzugsunternehmen
- Mietrecht von A bis Z |
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Umzugsunternehmen
Ein Umzugsunternehmen, das nach Arbeitszeit und Menge des
Gutes die Kosten berechnet, muss bei erwartender
Überschreitung den Auftraggeber unverzüglich darüber in
Kenntnis setzten. Wird das missachtet, wird dem Auftraggeber
der Schaden ersetzt, der durch dieses Unternehmen entsteht,
da er keinen anderen Spediteur beauftragen konnte. Ein
Umzugsunternehmen machte einen Kostenvoranschlag im
Gesamtwert von 4.600 DM. Die Rechnung belief sich aber auf
7.260 DM. Das Landesgericht Berlin (Urteil vom 21.05.2001 -
51 S 420/200) befand, dass das Unternehmen den Kunden den
Schaden ersetzen muss. Eine Überschreitung von 20 % wäre
noch gerechtfertigt gewesen. Das Unternehmen hätte schon zu
Beginn des Umzugs errechnen können, wie hoch der Gesamtpreis
werden würde und es dem Kunden sofort mitteilen können. Dann
hätte der Kunde schon im Vorfeld ein anderes Unternehmen
beauftragen können. |
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