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Umwelt - und Wohnungsgifte
Wohnungen können mit polycyclischen aromatischen
Kohlenwasserstoffen, kurz PAK, verseucht sein. PAK sind eine
Gruppe von ringförmigen Kohlenwasserstoffverbindungen, die
aus verbundenen Benzolringen bestehen. Enthalten sind PAK in
Teer, Erdöl sowie Kohle und entstehen zudem bei der
unvollständigen Verbrennung von organischem Material, wie
Holz und fossilen Brennstoffen. Enthalten sind PAK in
Autoabgasen und Tabakrauch und entstehen auch beim Grillen
infolge einer unvollständigen Verbrennung der Holzkohle.
Damit sind PAK in der Umwelt weit verbreitet.
In Wohnungen befindet sich PAK überwiegend in teer- und
pechhaltigen Klebstoffen und Farben unter Holzparkett und
Hirnholzfußboden. Des Weiteren finden sie sich in
teerhaltigen Beschichtungen von Trinkwasserleitungen,
Bitumenerzeugnissen, asphaltierten Fußboden-belägen,
bitumierten Dichtungs- und Dachbahnen, Bitumenlösungen,
Bitumenvergussmassen, Bitumenlacken und Bitumenemulsionen.
Das gefährliche an PAK ist, dass sie krebserregend sind. Ist
in einer Wohnung die Atemluft erheblich mit polycyclischen
aromatischen Kohlenwasserstoffen belastet, kann die Miete
für die gesamte Wohnung um 15 Prozent gemindert werden.
Hatte der Mieter allerdings keine Kenntnis von der hohen
Belastung, ist nur eine Minderungsquote von fünf Prozent
möglich, so das Landgericht Berlin in einem Urteil vom 13.
1.2003 (Az: 61 S 152/02). |