Umwelt - und Wohnungsgifte - Mietrecht A-Z
 
A B C D E F G H  I J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z
 

 

Umwelt - und Wohnungsgifte
Wohnungen können mit polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, kurz PAK, verseucht sein. PAK sind eine Gruppe von ringförmigen Kohlenwasserstoffverbindungen, die aus verbundenen Benzolringen bestehen. Enthalten sind PAK in Teer, Erdöl sowie Kohle und entstehen zudem bei der unvollständigen Verbrennung von organischem Material, wie Holz und fossilen Brennstoffen. Enthalten sind PAK in Autoabgasen und Tabakrauch und entstehen auch beim Grillen infolge einer unvollständigen Verbrennung der Holzkohle. Damit sind PAK in der Umwelt weit verbreitet.

In Wohnungen befindet sich PAK überwiegend in teer- und pechhaltigen Klebstoffen und Farben unter Holzparkett und Hirnholzfußboden. Des Weiteren finden sie sich in teerhaltigen Beschichtungen von Trinkwasserleitungen, Bitumenerzeugnissen, asphaltierten Fußboden-belägen, bitumierten Dichtungs- und Dachbahnen, Bitumenlösungen, Bitumenvergussmassen, Bitumenlacken und Bitumenemulsionen. Das gefährliche an PAK ist, dass sie krebserregend sind. Ist in einer Wohnung die Atemluft erheblich mit polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen belastet, kann die Miete für die gesamte Wohnung um 15 Prozent gemindert werden. Hatte der Mieter allerdings keine Kenntnis von der hohen Belastung, ist nur eine Minderungsquote von fünf Prozent möglich, so das Landgericht Berlin in einem Urteil vom 13. 1.2003 (Az: 61 S 152/02).

 

 » Mietrecht A-Z


 

Mietrecht  •  Mietrecht A - D  •  Mietrecht E - H  •  Mietrecht I - L  •  Mietrecht M - P  •  Mietrecht Q - T  •  Mietrecht U - Z