Umlage Grundwasser Wasserzähler
 
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Umlage Grundwasser Wasserzähler
Mit dem Urteil Az VIII ZR 183/09 vom 06.102010 urteilt der BGH einmal wieder in einem Fall, der sich mit der Nebenkostenabrechnung befasst. Im vorliegenden Fall entschied der BGH, dass es zulässig ist, die Gesamtkosten der Wasserversorgung so umzulegen, wie es der Wasserverbrauch ergibt.

Dabei geht man selbstverständlich davon aus, dass ein großer Teil der betroffenen Wohneinheiten auch vermietet ist. Der Grundsatz gilt also nicht, wenn die Mieter durch die Umlage der Fixkosten für Wasserzähler und Grundgebühren der leeren Wohneinheiten auf die vermieteten Einheiten unverhältnismäßig belastet werden. Ein Formularmietvertrag hielt dieser Kontrolle nach Verhältnismäßigkeit nicht stand.

 

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