Überwachungskamera
 
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Nachbar kann Entfernung von Überwachungskameras verlangen
Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Rechtsstreit. Der Eigentümer einer Doppelhaushälfte hatte sieben Videokameras auf seinem Grundstück installieren lassen, die das Grundstück überwachen sollten.

Die Videokameras im verhandelten Fall nahmen auch Ausschnitte vom Grundstück des Nachbarn auf. Dieser fühlte sich durch die Aufnahmen in seiner Privatsphäre verletzt und klagte auf eine Entfernung der Kameras, die seinen Grundstücksanteil erfassten.

Er bekam Recht, denn der BGH verurteilte den Eigentümer dazu, die entsprechenden Überwachungskameras zu beseitigen. Grundsätzlich muss bei der Errichtung von Videokameras gewährleistet sein, dass der angrenzende öffentliche Bereich, das benachbarte Privatgrundstück oder ein gemeinsamer Zugang, nicht von den Kameras erfasst werden kann (BGH, Urteil v. 16.03.10, Az. VI ZR 176/09).

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