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Nachbar kann Entfernung von
Überwachungskameras verlangen
Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in
einem Rechtsstreit. Der Eigentümer einer Doppelhaushälfte
hatte sieben Videokameras auf seinem Grundstück installieren
lassen, die das Grundstück überwachen sollten.
Die
Videokameras im verhandelten Fall nahmen auch Ausschnitte
vom Grundstück des Nachbarn auf. Dieser fühlte sich durch
die Aufnahmen in seiner Privatsphäre verletzt und klagte auf
eine Entfernung der Kameras, die seinen Grundstücksanteil
erfassten.
Er bekam Recht, denn der BGH verurteilte den Eigentümer
dazu, die entsprechenden Überwachungskameras zu beseitigen.
Grundsätzlich muss bei der Errichtung von Videokameras
gewährleistet sein, dass der angrenzende öffentliche
Bereich, das benachbarte Privatgrundstück oder ein
gemeinsamer Zugang, nicht von den Kameras erfasst werden
kann (BGH, Urteil v. 16.03.10, Az. VI ZR 176/09). |