Trockenboden - Mietrecht von A bis Z

 
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Trockenboden
Hat ein Vermieter die Nutzung des Trockenbodens einmal genehmigt, darf er dies nicht einfach wieder zurücknehmen. Das Amtsgericht stellte sogar einen Besitzanspruch der Mieter fest. Das lasse sich nicht einmal umgehen, wenn der Vermieter einen Ersatzraum zur Verfügung stellt. Amtsgericht Hamburg Barmbek (Az. 812 C 304/06).

 
 
 
 
 
 
 
 

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