Tierhaltung kann vom Vermieter verboten werden

 
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Der Vermieter kann durch den Mietvertrag die Haltung von Hunden und Katzen untersagen, der Mieter muss sich dessen fügen. Sind im Mietvertrag keine Regelungen über die Tierhaltung getroffen, wird eine Entscheidung im Einzelfall fällig. Nicht einschränken darf ein Vermieter jedoch das Recht zur Haltung von Kleintieren wie Meerschweinchen, Kaninchen oder Vögeln. Die Haltung dieser Kleintiere ist immer erlaubt, unabhängig davon, was im Mietvertrag steht.

 

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