Mietrecht A-Z - Tierfriedhof im Garten
 
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Tierfriedhof Garten
Normaler Weise müssen tote Tiere in dafür vorgesehene Tierkörper-Beseitigungsanstalten gebracht werden. Der Grund dafür ist, dass ansonsten die Umwelt unter toxischen Stoffen gefährdet werden könnte. In Ausnahmefällen können aber einzelne tote Tiere im eigenen Garten vergraben werden. Hierbei gelten strenge Vorschriften. So muss die Grube mindestens 50 cm über dem vergrabenen Körper mit Erde überdeckt sein. Desweiteren darf das Trinkwasser nicht gefährdet werden und das tote Tier darf keine Ansteckungsgefahr ausbreiten.

 

 

In Fällen, wo der eigene Garten im Wasserschutzgebiet liegt, ist das Vergraben von toten Tieren hingegen untersagt! Von Bundesland zu Bundesland gelten verschiedene Bestimmungen, die zum Teil auch sehr streng sein können. Diese Bestimmungen werden als Ausführungsgesetz bezeichnet. Individuell sollte man sich diesbezüglich bei den Tierärzten und der Gemeinde informieren. Tut man das nicht und vergräbt man rechtswidrig den Körper eines toten Tieres im Garten, so ist mit Bußgeldern bis zu 15.000,- € zu rechnen.

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