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Mietrecht A-Z - Tierfriedhof im Garten |
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Tierfriedhof Garten
Normaler Weise müssen tote Tiere in dafür vorgesehene
Tierkörper-Beseitigungsanstalten gebracht werden. Der Grund
dafür ist, dass ansonsten die Umwelt unter toxischen Stoffen
gefährdet werden könnte. In Ausnahmefällen können aber
einzelne tote Tiere im eigenen Garten vergraben werden.
Hierbei gelten strenge Vorschriften. So muss die Grube
mindestens 50 cm über dem vergrabenen Körper mit Erde
überdeckt sein. Desweiteren darf das Trinkwasser nicht
gefährdet werden und das tote Tier darf keine
Ansteckungsgefahr ausbreiten. |
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In Fällen,
wo der eigene Garten im Wasserschutzgebiet liegt, ist das
Vergraben von toten Tieren hingegen untersagt! Von
Bundesland zu Bundesland gelten verschiedene Bestimmungen,
die zum Teil auch sehr streng sein können. Diese
Bestimmungen werden als Ausführungsgesetz bezeichnet.
Individuell sollte man sich diesbezüglich bei den Tierärzten
und der Gemeinde informieren. Tut man das nicht und vergräbt
man rechtswidrig den Körper eines toten Tieres im Garten, so
ist mit Bußgeldern bis zu 15.000,- € zu rechnen. |
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