Taubenplage: Mietminderung
 
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Taubenplage: Miete kann um 10 % gemindert werden
Tierische Mietbewohner müssen von Mietern nicht ohne Weiteres geduldet werden, insbesondere wenn es sich um allgemein anerkanntes Ungeziefer wie etwa Tauben handelt, die sich im Haus eingenistet haben. Das LG Berlin hält in diesem Fall eine Mietminderung von 10 % für angemessen und gewährt diesen Rabatt so lange, bis der Vermieter für Abhilfe gesorgt hat (Landgericht Berlin, 64 S 84/95).

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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