|
Mieten & Wohnen
Inserieren
Ratgeber
Finanzen
|
|
Tapetenklauseln -
Mietrecht A-Z |
| |
|
A |
B |
C |
D |
E |
F |
G |
H |
I |
J |
K |
L |
M |
|
N |
O |
P |
Q |
R |
S |
T |
U |
V |
W |
X |
Y |
Z |
|
|
|
|
|
|
|
Tapetenklauseln
Wohnraummietrecht: Aus auch für
unflexible "Tapetenklauseln"
In konsequenter Fortsetzung seiner Rechtsprechung zur
Unwirksamkeit formularmäßiger Schönheitsreparaturklauseln
mit "starrem" Fristenplan (u. a. Urteil vom 23. Juni 2004 -
VIII ZR 361/03) hat der Bundesgerichtshof mit zwei weiteren
Urteilen vom 05. April 2006 nun auch formularmäßige
"Tapetenklauseln" für unwirksam befunden, die neben der
allgemeinen Schönheitsreparaturverpflichtung zu Lasten des
Mieters vereinbart sind und diesem bei Auszug unabhängig von
der Dauer des Mietverhältnisses und vom Zeitpunkt der
letzten Schönheitsreparaturen die Beseitigung aller in der
Wohnung vorhandenen Tapeten auferlegen. Denn danach wäre der
Mieter sogar dann zu einer Entfernung der Tapeten
verpflichtet, "wenn er diese im Rahmen der fälligen
Schönheitsreparaturen gerade erst erneuert hat". Darauf, ob
daneben die Klausel zu den allgemeinen Schönheitsreparaturen
wirksam ist oder nicht, kommt es nicht an. Denn der
Verwender von Formularklauseln, deren einer Teil allenfalls
dann Bestand haben könnte, wenn der andere Teil unwirksam
ist, kann sich ohnehin nicht "zu seinen Gunsten auf die
Unwirksamkeit des anderen Klauselteils berufen".
Der Praxistipp von Frau Rechtsanwältin Engel zu BGH, VIII ZR
178/05 („Unwirksamkeit von Fristenregelungen ohne jeden
Zusatz“) gilt entsprechend auch für diese Entscheidungen.
Man sollte sich an den Grundsatz halten (oder zumindest
gewöhnen), dass im Zweifel jede Formularklausel, die nicht
ausdrücklich Raum für die Darlegung lässt, dass die
Erfüllung der mit ihr statuierten Leistungspflicht objektiv
gar nicht erforderlich sei, über kurz oder lang für
unwirksam erklärt wird.
16.10.06, Autor: M. Marquardt - kanzlei@bethgeundpartner.de,
BGH, Urteile vom 05. April 2006, VIII ZR 109/05 und VIII ZR
152/05, - Bundesgerichtshof |
|
|
|
|
|
|