Vermieter muss Treppen in Ordnung halten
 
A B C D E F G H  I J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z
 

 

 

Sturz auf Treppe: Vermieter muss Treppen in Ordnung halten
Das Oberlandesgericht Köln sprach einem Mieter Schadensersatz zu, nachdem er über ein Loch im Teppichbelag einer Treppe stürzte und sich dabei Verletzungen zuzog. Es sei Aufgabe des Vermieters, vorhandene Schäden umgehend zu beseitigen, so dass die Treppe von den Mietern und Gästen des Hauses, die die übliche Sorgfalt beim Begehen der Treppe an den Tag legen, keiner Gefährdung ausgesetzt sind.

Auch eine mehr oder weniger offensichtliche Beschädigung oder Abnutzung der Treppenstufen sprechen den Vermieter nicht von der Haftung frei, Schilder wie “Durchgang auf eigene Gefahr“ sind laut aktueller Rechtssprechung ebenfalls mit Vorsicht zu genießen (Oberlandesgericht Köln, 11 U 212/95).

 

» Mietrecht A-Z

 
 

Abstand  •  Betriebskosten  •  Kaution  •  Kündigung  •  Mieterhöhung  •  Nebenkosten  •  Schönheitsreparaturen  •  Staffelmiete