Stromleitung angezapft: Fristlose Kündigung
 
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Stromleitung angezapft: Fristlose Kündigung erlaubt
Keinen Spaß verstand das Amtsgericht Frankfurt bei einem besonders dreisten Vorgehen eines Mieters, der die Stromleitungen seiner benachbarten Mieter widerrechtlich anzapfte. Die fristlose Kündigung und die sofortige Räumung der Mietwohnung, die seitens des Vermieters angestrebt wurde, ist von den Richtern ausdrücklich bejaht worden.

Der Mieter konnte oder wollte seine Stromrechnungen über einen längeren Zeitraum nicht bezahlen, weshalb ihm der Strom abgestellt wurde. Deshalb machte sich der findige Mieter am Stromverteilerkasten und den Elektroanschlüssen seiner Nachbarn im Keller des Mietshauses zu schaffen und leitete den Strom in seine Wohnung um. Abgesehen davon, dass der Mieter sich damit dem Hausfriedensbruch schuldig gemacht habe, wollten die Amtsrichter dem Vermieter eine Fristsetzung für den Auszug oder gar eine Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zumuten und erklärten die fristlose Kündigung sowie die sofortige Zwangsräumung für rechtens (Amtsgericht Frankfurt, 33 C 4017/97-67).

 

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