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Stromleitung angezapft: Fristlose Kündigung |
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Stromleitung angezapft: Fristlose
Kündigung erlaubt
Keinen Spaß verstand das Amtsgericht Frankfurt bei einem
besonders dreisten Vorgehen eines Mieters, der die
Stromleitungen seiner benachbarten Mieter widerrechtlich
anzapfte. Die fristlose Kündigung und die sofortige Räumung
der Mietwohnung, die seitens des Vermieters angestrebt
wurde, ist von den Richtern ausdrücklich bejaht worden.
Der Mieter konnte oder wollte seine Stromrechnungen über
einen längeren Zeitraum nicht bezahlen, weshalb ihm der
Strom abgestellt wurde. Deshalb machte sich der findige
Mieter am Stromverteilerkasten und den Elektroanschlüssen
seiner Nachbarn im Keller des Mietshauses zu schaffen und
leitete den Strom in seine Wohnung um. Abgesehen davon, dass
der Mieter sich damit dem Hausfriedensbruch schuldig gemacht
habe, wollten die Amtsrichter dem Vermieter eine
Fristsetzung für den Auszug oder gar eine Fortsetzung des
Mietverhältnisses nicht mehr zumuten und erklärten die
fristlose Kündigung sowie die sofortige Zwangsräumung für
rechtens (Amtsgericht Frankfurt, 33 C 4017/97-67). |
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