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Was oftmals als kleiner Zwist
beginnt, kann schnell auch vor Gericht enden, weiß Detlef
Stollenwerg von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Genau zu diesem Thema hat er einen Ratgeber verfasst. Er
sagt „Ein gütlich geschlossener Kompromiss ist in nahezu
allen Fällen für beide Parteien besser, als ein
nervenaufreibender Gerichtsprozess.“
Lärm und Grillen - der Streitpunkt
Nummer eins
Zu den häufigsten Auslösern für Streitigkeiten über den
Gartenzaun gehört Lärm und das Grillen. Hierbei gilt es
festzuhalten, dass ein grundsätzlich keinen Anspruch auf
eine lautstarke Party gibt. Stollenwerk erklärt, dass
entgegen der weit verbreiteten Meinung, man kann einmal im
Jahr eine richtige Sause auf Kosten des Schlafs der Nachbarn
machen, trifft dies nicht zu. Es ist aber auch nichts gegen
ein gelegentliches Feiern einzuwenden, sofern an einem Sonn-
oder Feiertag nach 23 Uhr Ruhe herrscht. Um Streitigkeiten
hier vorzubeugen, sollte man die Nachbarn rechtzeitig genug
vor der Party darüber informieren und sie ggf. einfach
einladen. Die Rauchbelästigung durch grillende Nachbarn muss
man aber nicht so ohne weiteres hinnehmen. Das Amtsgericht
in Bonn hat entschieden, dass einmal mit Monat gegrillt
werden darf, hierbei aber die
Nachbarn mindestens 48 Stunden vorher informiert werden
müssen. Auch hier kann man Beschwerden der Nachbarn am
besten aus dem Weg gehen, indem man sie zum Grillabend
einlädt.
Äste, die überm Gartenzaun hängen
Äste überm Gartenzaun beschäftigen ebenfalls
immer wieder die deutschen Gerichte. Auch hier gilt, dass
sie nicht so ohne weiteres hingenommen werden müssen.
Experte Stollwerk erklärt, dass wenn man dem Nachbarn eine
angemessene Frist zur Beseitigung der Äste einräumt und er
diese Frist ohne Handeln verstreichen lässt, man selbst Hand
anlegen und die überhängenden Äste entfernen kann. Hier
sollte man aber die Natur berücksichtigen, denn ein
Rückschnitt ist in der Zeit von April und September nicht zu
empfehlen, denn dann stehen die Bäume in vollem Saft oder
tragen Früchte.
Kompromisse sind immer die beste
Lösung
Auch wenn das Verhalten der Nachbarn einen hin
und wieder zur Weißglut bringen kann, sollte man immer
bemüht sein, mit ihnen das offene Gespräch zu suchen. Einen
Kompromiss kann man in den meisten Fällen finden. Wer gleich
die Behörden einschaltet und ohne Vorwarnung einen Anwalt
konsultiert, der schürt den Ärger und die
Kompromissbereitschaft der „Störenfriede“ lässt erheblich
nach. Eine Alternative zu einem zeit- und kostenintensiven
und zudem nervenaufreibenden Gerichtsverfahren kann auch ein
außergerichtliches Schlichtungsverfahren sein. Hierbei wird
ein unbeteiligter Dritter eingeschaltet, der bei der Findung
einer Einigung hilft.
Ob sich der Gang vor Gericht wirklich lohnt, sollte man sich
mehr als einmal überlegen. Bringt man Bagatellfälle vor
Gericht, ist der nachbarschaftliche Frieden meist nie wieder
möglich, bemerkt Stollenwerk. |