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Steuern sparen: Immobiliengeschäft |
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Steuern sparen
Ein für den Laien recht kompliziertes Immobiliengeschäft,
das ein Mann mit seiner Mutter abwickelte rief das Finanzamt
auf den Plan, das sich weigerte den Werbungskostenüberschuss
des Sohnes steuerlich anzuerkennen. Die Mutter verkaufte
ihrem Sohn eine Eigentumswohnung für damals 175.000 DM,
gleichzeitig trat sie als Kreditgeberin gegenüber ihrem Sohn
auf und gewährte ihm ein mit 6,5 % verzinstes Darlehen über
genau 175.000 DM. Der Kaufvertrag sah für die Mutter das
Recht des Nießbrauchs vor, welches durch einen lebenslangen
Mietvertrag untermauert wurde, in dem die Mutter als
Mieterin genannt wurde.
Das Finanzamt wollte hier nicht mitspielen und bezeichnete
die hier geschlossene Vereinbarung als Scheinvertrag. Vor
dem Bundesfinanzhof bekamen Mutter und Sohn allerdings
Recht, so dass das Finanzamt den Werbungskostenüberschuss
des Sohnes schließlich doch anerkennen musste. Die Richter
kamen zu der Überzeugung, dass der vereinbarte Nießbrauch
eine zusätzliche Absicherung im Interesse der Mutter sein
könne und mit den beiden kombinierten Verträgen die
wirtschaftlichen Interessen beider Seiten im erlaubten
Umfang gewahrt blieben (Bundesfinanzhof, IX R 38/96). |
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