Steuern sparen: Immobiliengeschäft
 
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Steuern sparen
Ein für den Laien recht kompliziertes Immobiliengeschäft, das ein Mann mit seiner Mutter abwickelte rief das Finanzamt auf den Plan, das sich weigerte den Werbungskostenüberschuss des Sohnes steuerlich anzuerkennen. Die Mutter verkaufte ihrem Sohn eine Eigentumswohnung für damals 175.000 DM, gleichzeitig trat sie als Kreditgeberin gegenüber ihrem Sohn auf und gewährte ihm ein mit 6,5 % verzinstes Darlehen über genau 175.000 DM. Der Kaufvertrag sah für die Mutter das Recht des Nießbrauchs vor, welches durch einen lebenslangen Mietvertrag untermauert wurde, in dem die Mutter als Mieterin genannt wurde.

Das Finanzamt wollte hier nicht mitspielen und bezeichnete die hier geschlossene Vereinbarung als Scheinvertrag. Vor dem Bundesfinanzhof bekamen Mutter und Sohn allerdings Recht, so dass das Finanzamt den Werbungskostenüberschuss des Sohnes schließlich doch anerkennen musste. Die Richter kamen zu der Überzeugung, dass der vereinbarte Nießbrauch eine zusätzliche Absicherung im Interesse der Mutter sein könne und mit den beiden kombinierten Verträgen die wirtschaftlichen Interessen beider Seiten im erlaubten Umfang gewahrt blieben (Bundesfinanzhof, IX R 38/96).

 

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