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Hat der Mieter einen Rechtsanspruch auf einen Stellplatz
bzw. Autostellplatz?
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Im Sommer 2010 entschied der Bundesgerichtshof in einem
Fall, indem der Mieter gegen den Vermieter auf Zuteilung
eines Pkw-Stellplatzes geklagt hatte. Im vorliegenden Fall
war es so, dass es weniger Stellplätze
als Wohnungseinheiten gab. Der Vermieter führte daher eine
Liste, die die Interessenten für einen Stellplatz enthielt.
Der klagende Mieter hatte sich in diese Liste eintragen
lassen und befand es als Rechtsanspruch, dass der Vermieter
ihm nun auch einen Stellplatz zuwies. Dagegen entschied
jedoch der Bundesgerichtshof unter Az. VIII ZR 268/09 vom
31.08.10. Der BGH befand die Liste als Notiz des Vermieters
zur Verwaltung der Interessenten, aus der sich kein
Rechtsanspruch ableiten lässt. Der Vermieter muss dem Mieter
keinen Stellplatz zur Verfügung stellen, es sei denn, zu der
vermieteten Wohnung wird auch ein Stellplatz vermietet. Dies
wiederum muss im Mietvertrag geregelt werden. |
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