Hat der Mieter einen Rechtsanspruch auf einen Stellplatz bzw. Autostellplatz?

 
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Im Sommer 2010 entschied der Bundesgerichtshof in einem Fall, indem der Mieter gegen den Vermieter auf Zuteilung eines Pkw-Stellplatzes geklagt hatte. Im vorliegenden Fall war es so, dass es weniger Stellplätze
als Wohnungseinheiten gab. Der Vermieter führte daher eine Liste, die die Interessenten für einen Stellplatz enthielt.

Der klagende Mieter hatte sich in diese Liste eintragen lassen und befand es als Rechtsanspruch, dass der Vermieter ihm nun auch einen Stellplatz zuwies. Dagegen entschied jedoch der Bundesgerichtshof unter Az. VIII ZR 268/09 vom 31.08.10. Der BGH befand die Liste als Notiz des Vermieters zur Verwaltung der Interessenten, aus der sich kein Rechtsanspruch ableiten lässt. Der Vermieter muss dem Mieter keinen Stellplatz zur Verfügung stellen, es sei denn, zu der vermieteten Wohnung wird auch ein Stellplatz vermietet. Dies wiederum muss im Mietvertrag geregelt werden.

 

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