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Staubläuse
Sobald die Wohnqualität erheblich darunter leidet, stellt
der Befall von Staubläusen, als Auslöser von Allergien,
einen Mietminderungsgrund dar. Dies gilt für jegliche Art
von Ungezieferbefall in Wohnungen und Häusern.
Das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek entschied, dass ein Mieter
bei der Beseitigung von Schädlingsbefall mitzuwirken hat,
solange sich dies im zumutbaren Rahmen hält. Besonders hat
er dem Vermieter die Möglichkeit zu geben, den Befall durch
eine entsprechende Firma beseitigen zu lassen. (Amtsgericht
Hamburg-Wandsbek, Urteil 23. August 2001, Az: 713B C 282/98,
ZMR 2002, 831-833) |
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Das Amtsgericht Bremen urteilte, dass ein Mieter dem
Vermieter zur Mängelbeseitigung durch Ungezieferbefall eine
angemessene Frist setzen muss. Erst wenn der Vermieter
schließlich im Verzug ist und die Schädlingsbeseitigung
nicht oder zu spät, also außerhalb der gesetzten Frist,
vornehmen lässt, kann sich der Mieter die Kosten für eine
eigens engagierte Ungezieferbeseitigungsfirma erstatten
lassen. (Amtsgericht Bremen, Urteil 06. Dezember 2001, Az:
25 C 0118/01, 25 C 118/01) |
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Staubläuse
Staubläuse werden am effektivsten und einfachsten bekämpft,
indem die Wohnung und befallene Gegenstände trocken gehalten
werden. Dies gelingt durch regelmäßiges Stoßlüften und
aufheizen der Räume. Schimmelbildung durch das Auskühlen der
Räume ist zu vermeiden. So sollten Fenster nicht dauerhaft
gekippt sein, da sonst ein geringer Luftaustausch
stattfindet. Weiterhin ist zu beachten, dass Bücher nicht in
feuchten Kellerräumen gelagert werden sollten. Durch die
Austrocknung der befallenen Objekte, sterben die Staubläuse
sehr schnell ab, da sie nur einen dünnen Hautpanzer haben.
Geht ein Befall durch Staubläuse von einem Vogelnest aus,
muss dieses in einer fest verschlossenen Plastiktüte
entsorgt werden.
Schimmelpilze auf Tapeten und anderen Materialien, die
aufgrund hoher Feuchtigkeit im Mauerwerk von Gebäuden
entstehen sind augenscheinlich oft nicht erkennbar.
Spezielle Messgeräte können hier eine Hilfe bieten,
weiterhin sind Dehydrierungs-Geräte zum Entzug von
Feuchtigkeit gut geeignet um die befallene Wohnung zu
trocknen.
Da Staubläuse sich von Schimmelpilzen ernähren, die sich
durch Feuchtigkeit entwickeln, muss die ursächliche
Baufeuchte entfernt werden, damit der Befall reduziert wird
und endgültig verschwindet. Ein Fachmann
für Schädlingsbekämpfung kann den Befall schließlich nur
eindämmen, solange der Auslöser, also die Feuchtigkeit in
den Gemäuern, besteht.
Staubläuse
Die weitestgehend als Auslöser von Allergien unterschätzten
Staubläuse, stellen eine reale Gesundheitsgefährdung dar.
Ein mietrechtlicher Mangel entsteht durch den Befall einer
Wohnung mit Staubläusen, genauso wie durch den Befall durch
andere Schädlinge. Von einer Mietminderung ist jedoch erst
dann auszugehen, wenn die Lebensqualität in den befallenen
vier Wänden signifikant durch den Befall beeinträchtigt ist.
Da die Nahrung der Staubläuse überwiegend aus
Schimmelpilzen, Getreideprodukten, Resten von Insekten und
biologischen Stoffen besteht, können Lebensmittel durch
einen Staubläusebefall leicht verunreinigt und
somit schneller verderblich werden.
Diese Insekten bevorzugen feuchte Wohnräume in Neubauten,
Keller, Büchereien und sind in Küchen, in Abstellräumen die
zur Lebensmittellagerung dienen genauso wie in
Zimmerpflanzen zu finden. Für die Vermehrung und die
Entwicklung der Staubläuse sind eine Temperatur von 25° C
sowie eine relative Luftfeuchtigkeit von 80 % am
günstigsten.
Massenweise treten die Staubläuse in frisch tapezierten
Neubauwohnungen auf, wobei sie die auf den feuchten Tapeten
befindlichen, fast unsichtbaren Schimmelpilze fressen und
dabei einen hauchdünnen Film aus
Papierstaub hinterlassen.
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