Staffelmiete - Mietrecht von A bis Z
 
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Staffelmiete - Erhöhungsbeiträge verjähren nicht
Ein Mieter zahlte über Jahre nur die geringe Anfangsmiete seines Staffelmietvertrages, ohne sich um die automatische jährliche Erhöhung zu kümmern. Später forderte der Vermieter zu Recht die Erhöhungsbeträge nach. Diese verjähren nicht, auch nicht für den Fall, dass der Mieter keine Rücklagen gebildet hat. (Kammergericht Berlin, Az. 12 U 320/01)

 
 
 
 
 
 
 

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