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Spinnen
Das Auftreten von Spinnen in einer Wohnung, besonders in
Parterrewohnungen mit einem dazugehörigen Garten, stellt
keinen erheblichen Mangel an der Mietsache dar, sodass auch
keine Mietminderung gerechtfertigt wäre. (Amtsgericht Köln,
Urteil 26.November 1992, Az: 215 C 355/92)
Die Haltung von Vogelspinnen in einem Terrarium innerhalb
einer Wohnung ist grundsätzlich erlaubt, da sie keine Gefahr
darstellt. Dies befand das Volksgericht Bayreuth mit
nachstehender |
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Begründung: Vogelspinnen bergen kein ernsthaftes
Gefahrenpotential in sich, denn obwohl diese in Relation zu
anderen Spinnen und auch zu Menschen, ziemlich groß werden,
seien sie als kleine Tiere anzusehen. Einzig das Gift, das
die Spinnen in sich tragen, könnte eine gewisse Gefahr für
die Umwelt darstellen. Nach eingehender Recherche entschied
das Gericht jedoch, dass das Gift der Vogelspinnenarten im
vorliegenden Fall, keine ernsthafte Gefahr für Menschen
darstellt. Diese Art von Gift sei mit dem von Insekten aus
heimischen Gefilden zu vergleichen. Auch der Biss einer
Vogelspinne ähnelt einem Insektenbiss /-stich eines
heimischen Insekts.
Dies bedeutet, es sei von keiner weitreichenden Gefahr für
den Menschen auszugehen und die Haltung von Vogelspinnen sei
vom Vermieter hinzunehmen. Das Gericht berief sich bei
seinem Urteil auf verschiedene Informationsquellen,
insbesondere auf Informationen aus Fachliteratur und
Internetportalen, der Giftdatenbank der Toxikologischen
Abteilung der II, Medizinischen Klinik der TU München,
weiterhin auf der Internetpräsenz des
Vogelspinneninformationscenters und der Webseite eine
Tierpflegers aus dem Dortmunder Zoo. (Volksgericht Bayreuth
1. Kammer, Beschluss 14. November 2002, Az: S 02.960) |
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