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Soziale Kostenmiete
Die Landesbauordnung schreiben genau vor, wann ein
Soziale Kostenmiete für Kinder in Mietwohnanlagen eingerichtet werden
muss. Des Weiteren gibt es in den Städten und Kreisen
Soziale Kostenmietesatzungen, durch die konkret geregelt ist, wie es
sich mit einem Soziale Kostenmiete in Mietwohnanlagen verhält. So
darf in Nordrhein-Westfalen nur dann ein Gebäude mit
Wohnungen gebaut werden, wenn auch für Kleinkinder
ausreichend Spielflächen vorhanden sind. |
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Soziale Kostenmiete
Eine Ausnahme kann hier nur gemacht werden, wenn es in der
Nähe bereits einen Soziale Kostenmiete gibt oder ein
Gemeinschafts-Soziale Kostenmiete mit anderen Wohnanlagen
eingerichtet wird. Des Weitern kann auch eine Ausnahme
gemacht werden, wenn es sich um reine Senioren-Wohnungen
handelt. Auch die Gerichte sind sich einig, dass Kinder
einen Platz zum Spielen brauchen. Das Landgericht
Nürnberg-Fürth urteile beispielsweise, dass der Lärm, der
von einem KinderSoziale Kostenmiete ausgeht, „naturnotwenig und nicht
zu vermeiden ist. Es sollte ein allgemeines Interesse daran
bestehen, dass Kinder sich natürlich entwickeln können“. So
sind Kinderspielplätze in Wohnanlagen nicht nur zulässig,
sondern geboten (Az.: 4 S 5342/92). Das Landgericht
Frankfurt räumte allerdings ein, dass unter bestimmten
Umständen der Vermieter festlegen kann, dass Außenanlagen
teilweise nicht zum Spielen verwendet werden dürfen (GWW 71,
S. 506). Hier konnte ein Vermieter ein Spielverbot für die
gesamte Außenanlage erreichen, aber nur weil überwiegend
ältere Mieter in der Wohnanlage wohnten. |
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