Soziale Kostenmiete
 
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Soziale Kostenmiete
Die Landesbauordnung schreiben genau vor, wann ein Soziale Kostenmiete für Kinder in Mietwohnanlagen eingerichtet werden muss. Des Weiteren gibt es in den Städten und Kreisen Soziale Kostenmietesatzungen, durch die konkret geregelt ist, wie es sich mit einem Soziale Kostenmiete in Mietwohnanlagen verhält. So darf in Nordrhein-Westfalen nur dann ein Gebäude mit Wohnungen gebaut werden, wenn auch für Kleinkinder ausreichend Spielflächen vorhanden sind.

 

 

 

Soziale Kostenmiete
Eine Ausnahme kann hier nur gemacht werden, wenn es in der Nähe bereits einen Soziale Kostenmiete gibt oder ein Gemeinschafts-Soziale Kostenmiete mit anderen Wohnanlagen eingerichtet wird. Des Weitern kann auch eine Ausnahme gemacht werden, wenn es sich um reine Senioren-Wohnungen handelt. Auch die Gerichte sind sich einig, dass Kinder einen Platz zum Spielen brauchen. Das Landgericht Nürnberg-Fürth urteile beispielsweise, dass der Lärm, der von einem KinderSoziale Kostenmiete ausgeht, „naturnotwenig und nicht zu vermeiden ist. Es sollte ein allgemeines Interesse daran bestehen, dass Kinder sich natürlich entwickeln können“. So sind Kinderspielplätze in Wohnanlagen nicht nur zulässig, sondern geboten (Az.: 4 S 5342/92). Das Landgericht Frankfurt räumte allerdings ein, dass unter bestimmten Umständen der Vermieter festlegen kann, dass Außenanlagen teilweise nicht zum Spielen verwendet werden dürfen (GWW 71, S. 506). Hier konnte ein Vermieter ein Spielverbot für die gesamte Außenanlage erreichen, aber nur weil überwiegend ältere Mieter in der Wohnanlage wohnten.

 

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