Sonderkonto für Kaution

 
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Der Deutsche Mieterbund nimmt in diesen Tagen Bezug auf eine Gesetzesvorgabe, die vom Bundesgerichtshof mit einem Urteil unterstrichen wurde. Es geht dabei um die Kautionszahlungen eines Mieters, die vom ersten Tag an so angelegt werden muss, dass sie von einer möglichen Insolvenz unberührt bleibt.

Im vorliegenden Fall hatten Mieter gegen ihren Vermieter geklagt. Sie hatten zur Überweisung der Kaution um die Angabe eines insolvenzfesten Kontos gebeten. Da der Vermieter ein solches Konto nicht mitteilte, blieb auch die Zahlung der Kaution aus. Daraufhin kündigte der Vermieter den Mietern, was aber laut BGH VIII ZR 98/10 nicht rechtens war.

 

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