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Silberfische
Silberfische (Lepisma saccharina) sind in feuchten Räumen,
wie Badezimmer oder Waschküchen zu finden, da sie
ausschließlich bei hoher Luftfeuchtigkeit überlebensfähig
sind. Ihren lateinischen Namen „saccharina“ tragen sie wegen
ihrer Vorliebe für Zucker und stärkehaltige Lebensmittel.
Ihren deutschen Namen tragen sie aufgrund Ihres Äußeren, das
sehr stark an einen kleinen Fisch erinnert. Tagsüber
verstecken sich diese 10 bis 12 mm großen nachtaktiven
Insekten in den Ritzen und Spalten von Wohnungen und können
sich nur bei hohen Temperaturen fortpflanzen.
Tatsächlich ernähren sich die flinken, flügellosen
Silberfische von Klebstoff, Fotos, Bucheinbände und auch
gestärkten Textilien. Sobald Silberfische in Massen
auftreten, können sie zu größeren Unannehmlichkeiten führen,
denn sie verursachen Beschädigungen durch Schab- und
Lochfraß. |
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Eine gesundheitliche Gefährdung durch Silberfische ist in
keiner Weise gegeben, doch verursachen sie Sach- bzw.
Materialschäden. Auch lösen sie bei vielen Menschen Ekel und
Scheu aus und werden als lästig angesehen. Abhilfe bei
Silberfischbefall können Insektenfallen aus dem Fachhandel,
sowie das regelmäßige Lüften der Wohnung leisten.
Laut Amtsgericht Lahnstein liegt durch einen
Silberfischbefall kein Grund für eine fristlose Kündigung
vor, da dieser keine Gefahr für die Gesundheit in sich birgt
sondern lediglich eine Belästigung des Mieters. (Amtsgericht
Lahnstein, Urteil vom 19. Oktober 1987, Az: 2 C 675/87 WuM
1988, 55-56)
Laut Landesgericht Lüneburg ist das Vorkommen von Ungeziefer
in Wohnungen/Häusern nicht immer unvermeidbar, darum stellt
das gelegentliche Auftreten von Silberfischen speziell in
Feuchträumen auch keinen Grund für eine Mietminderung dar.
(Landesgericht Lüneburg 4. Zivilkammer, Urteil vom 25. Juni
1998, Az: 4 S 394/97, WuM 1998, 570)
Bei einem massenhaften Befall von Ungeziefer ist eine
Wohnung nur eingeschränkt nutzbar, laut § 536 Bürgerliches
Gesetzbuch sind diese Ungeziefer als Fehler einer Mietsache
zu betrachten.
Das Amtsgericht Lahnstein urteilte, dass bei starkem, nur
mit Gift zu bekämpfenden Befall, hier auch im Schlafzimmer,
eine Mietminderung von 20% angebracht ist. Das Amtsgericht
Tiergarten beschloss bei einem ähnlichen Fall einen
Mietnachlass von 15%.(Amtsgericht Lahnstein, Urteil 19.
Oktober 1987, Az: 2 C675/87 u. Amtsgericht Tiergarten,
Urteil 14. März 1990, Az: 7 C 118/89)
Treten Silberfische gelegentlich in Erscheinung ist das noch
lange kein Grund für eine Mietminderung und selbst bei
starkem Befall ist die Mietminderung oft nur von kurzer
Dauer, da sich die Insekten schon mit einfachen Mitteln sehr
schnell bekämpfen lassen. |
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