Silberfische
 
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Silberfische
Silberfische (Lepisma saccharina) sind in feuchten Räumen, wie Badezimmer oder Waschküchen zu finden, da sie ausschließlich bei hoher Luftfeuchtigkeit überlebensfähig sind. Ihren lateinischen Namen „saccharina“ tragen sie wegen ihrer Vorliebe für Zucker und stärkehaltige Lebensmittel. Ihren deutschen Namen tragen sie aufgrund Ihres Äußeren, das sehr stark an einen kleinen Fisch erinnert. Tagsüber verstecken sich diese 10 bis 12 mm großen nachtaktiven Insekten in den Ritzen und Spalten von Wohnungen und können sich nur bei hohen Temperaturen fortpflanzen.

Tatsächlich ernähren sich die flinken, flügellosen Silberfische von Klebstoff, Fotos, Bucheinbände und auch gestärkten Textilien. Sobald Silberfische in Massen auftreten, können sie zu größeren Unannehmlichkeiten führen, denn sie verursachen Beschädigungen durch Schab- und Lochfraß.

 

 

 

Eine gesundheitliche Gefährdung durch Silberfische ist in keiner Weise gegeben, doch verursachen sie Sach- bzw. Materialschäden. Auch lösen sie bei vielen Menschen Ekel und Scheu aus und werden als lästig angesehen. Abhilfe bei Silberfischbefall können Insektenfallen aus dem Fachhandel, sowie das regelmäßige Lüften der Wohnung leisten.

Laut Amtsgericht Lahnstein liegt durch einen Silberfischbefall kein Grund für eine fristlose Kündigung vor, da dieser keine Gefahr für die Gesundheit in sich birgt sondern lediglich eine Belästigung des Mieters. (Amtsgericht Lahnstein, Urteil vom 19. Oktober 1987, Az: 2 C 675/87 WuM 1988, 55-56)

Laut Landesgericht Lüneburg ist das Vorkommen von Ungeziefer in Wohnungen/Häusern nicht immer unvermeidbar, darum stellt das gelegentliche Auftreten von Silberfischen speziell in Feuchträumen auch keinen Grund für eine Mietminderung dar. (Landesgericht Lüneburg 4. Zivilkammer, Urteil vom 25. Juni 1998, Az: 4 S 394/97, WuM 1998, 570)

Bei einem massenhaften Befall von Ungeziefer ist eine Wohnung nur eingeschränkt nutzbar, laut § 536 Bürgerliches Gesetzbuch sind diese Ungeziefer als Fehler einer Mietsache zu betrachten.

Das Amtsgericht Lahnstein urteilte, dass bei starkem, nur mit Gift zu bekämpfenden Befall, hier auch im Schlafzimmer, eine Mietminderung von 20% angebracht ist. Das Amtsgericht Tiergarten beschloss bei einem ähnlichen Fall einen Mietnachlass von 15%.(Amtsgericht Lahnstein, Urteil 19. Oktober 1987, Az: 2 C675/87 u. Amtsgericht Tiergarten, Urteil 14. März 1990, Az: 7 C 118/89)

Treten Silberfische gelegentlich in Erscheinung ist das noch lange kein Grund für eine Mietminderung und selbst bei starkem Befall ist die Mietminderung oft nur von kurzer Dauer, da sich die Insekten schon mit einfachen Mitteln sehr schnell bekämpfen lassen.

 

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