Schwalbenwanzen
 
A B C D E F G H  I J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z
 

Schwalbenwanzen
Als Parasit lebt die Schwalbenwanze vom Blut eines Wirtes, bei dem es sich hier, wie der Name schon sagt, um eine Schwalbe handelt. In den meisten Fällen übertragen Parasiten Viren und somit Krankheiten auf ihre Wirte, wobei unter den Vögeln besonders Hühner betroffen sind. Auch auf Menschen können sich Viruserkrankungen durch Schwalbenwanzen übertragen, sobald sich die Parasiten aus einem Schwalbennest heraus in einer Wohnung einnisten. Hierbei werden Menschen als neue Wirte betrachtet und von den Wanzen befallen. Daher ist bei Befall einer Wohnung durch Schwalbenwanzen von einer akuten Gesundheitsgefährdung auszugehen und ein betroffener Mieter ist dazu berechtigt eine Mietminderung zu fordern.

 

 

 

Da laut Bundesartenschutzverordnung sämtliche Arten von Schwalben (u. a. die Flussschwalbe, Brandseeschwalbe, Zwergschwalbe und Raubseeschwalbe) besonders bedrohte Tierarten darstellen, ist es streng verboten deren Brutstätten zu zerstören und wird daher strafrechtlich verfolgt und mit Bußgeldern geahndet.

Somit ist es nicht gestattet sich durch eben diese Zerstörung von Schwalbennestern vor einem Parasitenbefall zu schützen. Es gilt also geeignete Präventivmaßnahmen dahingehend zu treffen, dass keine Schwalbenwanzen aus einem Nest in eine Wohnung gelangen. Diese Aufgabe ist allerdings einem professionellen Schädlingsbekämpfer zu überlassen, da eine unsachgemäße Handhabung von Insektengiften oft hohe Risiken birgt. (Bundesartenschutzverordnung Anlage 1 § 1 Satz 2 und Bundesnaturschutzgesetz § 42 Abs. 1 Nr. 1 )

 

» Mietrecht A-Z

 
 

Mietrecht  •  Mietrecht A - D  •  Mietrecht E - H  •  Mietrecht I - L  •  Mietrecht M - P  •  Mietrecht Q - T  •  Mietrecht U - Z