|
Mieten & Wohnen
Inserieren
Ratgeber
Finanzen
|
|
Schwalbenwanzen |
| |
|
A |
B |
C |
D |
E |
F |
G |
H |
I |
J |
K |
L |
M |
|
N |
O |
P |
Q |
R |
S |
T |
U |
V |
W |
X |
Y |
Z |
|
|
|
Schwalbenwanzen
Als Parasit lebt die Schwalbenwanze vom Blut eines Wirtes,
bei dem es sich hier, wie der Name schon sagt, um eine
Schwalbe handelt. In den meisten Fällen übertragen Parasiten
Viren und somit Krankheiten auf ihre Wirte, wobei unter den
Vögeln besonders Hühner betroffen sind. Auch auf Menschen
können sich Viruserkrankungen durch Schwalbenwanzen
übertragen, sobald sich die Parasiten aus einem
Schwalbennest heraus in einer Wohnung einnisten. Hierbei
werden Menschen als neue Wirte betrachtet und von den Wanzen
befallen. Daher ist bei Befall einer Wohnung durch
Schwalbenwanzen von einer akuten Gesundheitsgefährdung
auszugehen und ein betroffener Mieter ist dazu berechtigt
eine Mietminderung zu fordern. |
|
|
|
|
|
|
|
Da laut Bundesartenschutzverordnung sämtliche Arten von
Schwalben (u. a. die Flussschwalbe, Brandseeschwalbe,
Zwergschwalbe und Raubseeschwalbe) besonders bedrohte
Tierarten darstellen, ist es streng verboten deren
Brutstätten zu zerstören und wird daher strafrechtlich
verfolgt und mit Bußgeldern geahndet.
Somit ist es nicht gestattet sich durch eben diese
Zerstörung von Schwalbennestern vor einem Parasitenbefall zu
schützen. Es gilt also geeignete Präventivmaßnahmen
dahingehend zu treffen, dass keine Schwalbenwanzen aus einem
Nest in eine Wohnung gelangen. Diese Aufgabe ist allerdings
einem professionellen Schädlingsbekämpfer zu überlassen, da
eine unsachgemäße Handhabung von Insektengiften oft hohe
Risiken birgt. (Bundesartenschutzverordnung Anlage 1 § 1
Satz 2 und Bundesnaturschutzgesetz § 42 Abs. 1 Nr. 1 ) |
|
|
|
» Mietrecht A-Z |
|
|
|
|