Schwager
 
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Schwager
Im deutschen Mietrecht ist vorgesehen, dass der Vermieter einer Wohnung seinem Mieter nur unter ganz besonderen Umständen die Wohnung kündigen kann. Dies ist zum einen bei einem Verstoß des Mieters gegen den Mietvertrag möglich, aber auch dies nur unter bestimmten Umständen. Eine weitere Möglichkeit, eine Kündigung durch den Vermieter geltend zu machen ist dann gegeben, wenn der Vermieter Eigenbedarf ankündigt.

Den Eigenbedarf kann er aussprechen, weil er entweder selbst die Wohnung benötigt oder er für einen nahen Angehörigen Wohnraum beschaffen muss. Nun ist einzugrenzen, welche Personen als nahe Angehörige des Vermieters gelten. Hierzu gehört in keinem Fall der Schwager des Vermieters. Damit kann für ihn kein Eigenbedarf für den Vermieter angemeldet werden. Eine Ausnahmen ist nur dann gegeben, wenn besondere Umstände eintreten, durch die für den Vermieter eine moralische Verpflichtung besteht, dem Schwager Wohnraum zu beschaffen, so auch das Amtsgericht Springe in einem Urteil vom 19. Juni 1991 (Az: 4 C 49/91).

 

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