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Schwager
Im deutschen Mietrecht ist vorgesehen, dass der Vermieter
einer Wohnung seinem Mieter nur unter ganz besonderen
Umständen die Wohnung kündigen kann. Dies ist zum einen bei
einem Verstoß des Mieters gegen den Mietvertrag möglich,
aber auch dies nur unter bestimmten Umständen. Eine weitere
Möglichkeit, eine Kündigung durch den Vermieter geltend zu
machen ist dann gegeben, wenn der Vermieter Eigenbedarf
ankündigt.
Den Eigenbedarf kann er aussprechen, weil er entweder selbst
die Wohnung benötigt oder er für einen nahen Angehörigen
Wohnraum beschaffen muss. Nun ist einzugrenzen, welche
Personen als nahe Angehörige des Vermieters gelten. Hierzu
gehört in keinem Fall der Schwager des Vermieters. Damit
kann für ihn kein Eigenbedarf für den Vermieter angemeldet
werden. Eine Ausnahmen ist nur dann gegeben, wenn besondere
Umstände eintreten, durch die für den Vermieter eine
moralische Verpflichtung besteht, dem Schwager Wohnraum zu
beschaffen, so auch das Amtsgericht Springe in einem Urteil
vom 19. Juni 1991 (Az: 4 C 49/91). |
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