Schwägerin
 
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Schwägerin
Möchte ein Vermieter seinen Mietern wegen Eigenbedarf den Mietvertrag kündigen, ist dies nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich. Hierfür muss zwingend der Tatbestand des Eigenbedarfs erfüllt sein, der zudem einleuchtend und nachvollziehbar begründet werden muss. Eigenbedarf steht immer dann an, wenn der Vermieter beispielsweise ein Kind bekommt und die vermietete Wohnung größer und damit für ihn angemessener ist. Auch wenn Geschwister des Vermieters einziehen sollen, ist ein ausreichender Grund für die Eigenbedarfskündigung gegeben. Handelt es sich um die Schwägerin des Vermieters, kann eine Eigenbedarfskündigung nicht einfach so durchgesetzt werden. Das Amtsgericht urteilte am 17.12.1999, dass eine Eigenbedarfskündigung wegen dem Einzug der Schwägerin in die vermietete Wohnung nur dann gerechtfertigt ist, wenn sich aufgrund der familiären Bindung eine soziale Fürsorgepflicht des Vermieters ergibt. Aus der Fürsorgepflicht des Vermieters muss sich dann die Verantwortung ergeben, für einen geeigneten Wohnraum für die Schwägerin zu sorgen (Amtsgericht Langenfeld, Az: 12 C 22/99).

 

 

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