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Schwägerin
Möchte ein Vermieter seinen Mietern wegen Eigenbedarf den
Mietvertrag kündigen, ist dies nur unter ganz bestimmten
Voraussetzungen möglich. Hierfür muss zwingend der
Tatbestand des Eigenbedarfs erfüllt sein, der zudem
einleuchtend und nachvollziehbar begründet werden muss.
Eigenbedarf steht immer dann an, wenn der Vermieter
beispielsweise ein Kind bekommt und die vermietete Wohnung
größer und damit für ihn angemessener ist. Auch wenn
Geschwister des Vermieters einziehen sollen, ist ein
ausreichender Grund für die Eigenbedarfskündigung gegeben.
Handelt es sich um die Schwägerin des Vermieters, kann eine
Eigenbedarfskündigung nicht einfach so durchgesetzt werden.
Das Amtsgericht urteilte am 17.12.1999,
dass eine Eigenbedarfskündigung wegen dem Einzug der
Schwägerin in die vermietete Wohnung nur dann gerechtfertigt
ist, wenn sich aufgrund der familiären Bindung eine soziale
Fürsorgepflicht des Vermieters ergibt. Aus der
Fürsorgepflicht des Vermieters muss sich dann die
Verantwortung ergeben, für einen geeigneten Wohnraum für die
Schwägerin zu sorgen (Amtsgericht Langenfeld, Az: 12 C 22/99). |
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