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Schimmelpilz in der Mietwohnung
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Schimmelpilz in einer Mietwohnung sorgt immer wieder für
Diskussionen und Rechtsstreitigkeiten zwischen Mieter und
Vermieter. Über einen solchen Rechtsstreit hatte auch das AG
München unter Az. 412 C 11503/09 zu urteilen. Es ging darum,
dass in einer Mietwohnung Schimmel aufgetreten war. Der
Befall war so stark, dass der Mieter den Vermieter um
Beseitigung bat. Dieser lehnte ab und verwies darauf, dass
der Mieter flach heizt bzw. lüftet. Der Mieter klagte
daraufhin gegen den Vermieter. Zusätzlich gab er an, dass
der Schimmelpilz gesundheitsgefährdend sei und die Wohnung
daher unbewohnbar. Er kürzte die Miete um 100 %.
Mit Urteil vom 11.06.10 erhielt der Mieter recht vom AG
München. Denn ein Gutachten hatte ergeben, das der Schimmel
auf Baumängel und nicht auch das Verhalten des Mieters
zurückzuführen war. Zwar hätte ein dauerhaftes Lüften dem
Schimmel auch Einhalt geboten, damit wäre aber ein
unzumutbarer Zustand erreicht worden. Auch die Mietminderung
wurde als rechtmäßig anerkannt, da das Gutachten die
Gesundheitsgefährdung bestätigte. Es war unerheblich, ob der
Mieter tatsächlich erkrankt war oder nicht, auch stand nicht
zur Diskussion, warum er nicht ausgezogen war.
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