Schimmelpilz in der Mietwohnung

 
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Schimmelpilz in einer Mietwohnung sorgt immer wieder für Diskussionen und Rechtsstreitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter. Über einen solchen Rechtsstreit hatte auch das AG München unter Az. 412 C 11503/09 zu urteilen. Es ging darum, dass in einer Mietwohnung Schimmel aufgetreten war. Der Befall war so stark, dass der Mieter den Vermieter um Beseitigung bat. Dieser lehnte ab und verwies darauf, dass der Mieter flach heizt bzw. lüftet. Der Mieter klagte daraufhin gegen den Vermieter. Zusätzlich gab er an, dass der Schimmelpilz gesundheitsgefährdend sei und die Wohnung daher unbewohnbar. Er kürzte die Miete um 100 %.

Mit Urteil vom 11.06.10 erhielt der Mieter recht vom AG München. Denn ein Gutachten hatte ergeben, das der Schimmel auf Baumängel und nicht auch das Verhalten des Mieters zurückzuführen war. Zwar hätte ein dauerhaftes Lüften dem Schimmel auch Einhalt geboten, damit wäre aber ein unzumutbarer Zustand erreicht worden. Auch die Mietminderung wurde als rechtmäßig anerkannt, da das Gutachten die Gesundheitsgefährdung bestätigte. Es war unerheblich, ob der Mieter tatsächlich erkrankt war oder nicht, auch stand nicht zur Diskussion, warum er nicht ausgezogen war.

 

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