Schimmel, Schimmelpilze in der Wohnung
 
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Schimmelpilze in der Wohnung
Schaden Schimmelpilze in der Wohnung der Gesundheit eines Mieters, kann er die Wohnung fristlos kündigen - vorausgesetzt, der Vermieter hat den Mangel zu verantworten. Vor dem Kammergericht Berlin klagte ein Mieter auf Schmerzensgeld, der wegen Schimmel an Asthma erkrankt war. Allerdings lebte er schon viele Jahre mit dem Problem und war nicht ausgezogen. Das war für die Richter der Grund, seine Ansprüche zurückzuweisen: Damit habe er klar gegen seine eigenen gesundheitlichen Interessen gehandelt (Az. 22 W 33/05).

 

Schimmel in der Wohnung
Bildet sich hinter dem Kleiderschrank Schimmel, ist der Mieter nicht dazu verpflichtet, den Schrank von der Wand wegzurücken. Zudem darf der Vermieter keine Innendämmung anbringen, wenn das den Mieter beim Einrichten der Wohnung stört (Landgericht Mannheim, Az. 4 S 62/06).

 

Gesundheitliche Schäden
Richter vom Landgericht Berlin kannten keine Gnade, als eine Mutter und ihre Tochter eine lebensgefährliche Lungenentzündung durch Schimmel in der Wohnung bekamen. Im konkreten Fall wurde die Mutter im Krankenhaus sogar reanimiert und lag anschließend drei Tage im Koma. Die Berliner Richter entschieden, dass die Mieterin das Mietverhältnis fristlos kündigen kann. Ferner könne sie auch die Miete um 100 Prozent  mindern, die Zahlungen also einstellen (Az.: 65 S 345/07).

Vertragsklauseln
Im Mietvertrag halten viele Vermieter die Klausel „wie besichtigt übernommen“ fest. Jedoch entschied das Amtsgericht Berlin-Mitte, dass mit der Übernahme der Wohnung der Mieter keinesfalls den Anspruch auf
Mangelbeseitigung verwirkt (Az.: 8 C 60/09). Das ist auch dann der Fall, wenn es sich um einen Mangel handelt, der bei der Besichtigung erkennbar gewesen ist. Das Gericht in Berlin entschied, dass ein Feuchtigkeitsschaden grundsätzlich nicht als vertragsgemäß gelten könne.

Anordnung der Möbel
Zwar kann ein Vermieter verlangen, dass der Mieter die Mietwohnung regelmäßig lüften muss, jedoch kann er seinem Mieter nicht aufgrund einer falschen Anordnung der Möbel in der Wohnung eine Schuld an Schimmelbildung geben. So entschied es ein Richter am Amtsgericht Hamburg-St.Georg (Az.: 915 C515/08). Die Vermieterin hatte im verhandelten Fall einen Schadenersatz von ihrem Mieter gefordert. Dieser hatte einen Kleiderschrank in einer Altbauwohnung an eine Außenwand gestellt, an der sich dann Schimmel bildete. Die Schadensersatzforderungen der Vermieterin wurden vom Gericht abgewiesen.

Zugang zum Fenster
Auf der anderen Seite hat der Vermieter dafür zu sorgen, dass das Badezimmer gelüftet werden kann, um eine Schimmelbildung zu vermeiden, so urteilte es das Landgericht Hamburg. Gegen einer Waschmaschine, die vor einem Fenster stand, konnte dieses nur einen kleinen Spalt weit geöffnet werden - für die richtige Lüftung nicht ausreichend. Jedoch waren die Wasseranschlüsse so gestaltet, dass die Waschmaschine nicht anders gestellt werden konnte (Az.: 307 S 44/08). Die Richter in Hamburg entschieden, dass die Vermieterin den Schimmel zu beseitigen hat und das Fenster hätte anders planen müssen.

 

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