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Schimmel,
Schimmelpilze in der Wohnung |
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Schimmelpilze in der
Wohnung
Schaden Schimmelpilze in der Wohnung der Gesundheit eines
Mieters, kann er die Wohnung fristlos kündigen -
vorausgesetzt, der Vermieter hat den Mangel zu verantworten.
Vor dem Kammergericht Berlin klagte ein Mieter auf
Schmerzensgeld, der wegen Schimmel an Asthma erkrankt war.
Allerdings lebte er schon viele Jahre mit dem Problem und
war nicht ausgezogen. Das war für die Richter der Grund,
seine Ansprüche zurückzuweisen: Damit habe er klar gegen
seine eigenen gesundheitlichen Interessen gehandelt (Az. 22
W 33/05). |
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Schimmel
in der Wohnung
Bildet sich hinter dem Kleiderschrank Schimmel, ist der
Mieter nicht dazu verpflichtet, den Schrank von der Wand
wegzurücken. Zudem darf der Vermieter keine Innendämmung
anbringen, wenn das den Mieter beim Einrichten der Wohnung
stört (Landgericht Mannheim, Az. 4 S 62/06). |
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Gesundheitliche Schäden
Richter vom Landgericht Berlin kannten keine
Gnade, als eine Mutter und ihre Tochter eine
lebensgefährliche Lungenentzündung durch Schimmel in der
Wohnung bekamen. Im konkreten Fall wurde die Mutter im
Krankenhaus sogar reanimiert und lag anschließend drei Tage
im Koma. Die Berliner Richter entschieden, dass die Mieterin
das Mietverhältnis fristlos kündigen kann. Ferner könne sie
auch die Miete um 100 Prozent mindern, die Zahlungen
also einstellen (Az.: 65 S 345/07).
Vertragsklauseln
Im Mietvertrag halten viele Vermieter die Klausel „wie
besichtigt übernommen“ fest. Jedoch entschied das
Amtsgericht Berlin-Mitte, dass mit der Übernahme der Wohnung
der Mieter keinesfalls den Anspruch auf
Mangelbeseitigung verwirkt (Az.: 8 C 60/09). Das ist auch
dann der Fall, wenn es sich um einen Mangel handelt, der bei
der Besichtigung erkennbar gewesen ist. Das Gericht in
Berlin entschied, dass ein Feuchtigkeitsschaden
grundsätzlich nicht als vertragsgemäß gelten könne.
Anordnung der Möbel
Zwar kann ein Vermieter verlangen, dass der Mieter die
Mietwohnung regelmäßig lüften muss, jedoch kann er seinem
Mieter nicht aufgrund einer falschen Anordnung der Möbel in
der Wohnung eine Schuld an Schimmelbildung geben. So
entschied es ein Richter am Amtsgericht Hamburg-St.Georg (Az.:
915 C515/08). Die Vermieterin hatte im verhandelten Fall
einen Schadenersatz von ihrem Mieter gefordert. Dieser hatte
einen Kleiderschrank in einer Altbauwohnung an eine
Außenwand gestellt, an der sich dann Schimmel bildete. Die
Schadensersatzforderungen der Vermieterin wurden vom Gericht
abgewiesen.
Zugang zum Fenster
Auf der anderen Seite hat der Vermieter dafür zu sorgen,
dass das Badezimmer gelüftet werden kann, um eine
Schimmelbildung zu vermeiden, so urteilte es das Landgericht
Hamburg. Gegen einer Waschmaschine, die vor einem Fenster
stand, konnte dieses nur einen kleinen Spalt weit geöffnet
werden - für die richtige Lüftung nicht ausreichend. Jedoch
waren die Wasseranschlüsse so gestaltet, dass die
Waschmaschine nicht anders gestellt werden konnte (Az.: 307
S 44/08). Die Richter in Hamburg entschieden, dass die
Vermieterin den Schimmel zu beseitigen hat und das Fenster
hätte anders planen müssen. |
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