Mietrecht A-Z - Schaukeln
 
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Schaukeln dürfen im Garten aufgestellt werden
Um eine Kinderschaukel im Garten aufstellen zu dürfen, muss der Mieter nur die Erlaubnis des Eigentümers einholen. Dies gilt auch für den Fall, wenn dem Vermieter nach der Teilungserklärung nur ein bestimmter Teil des Gartens gehört und die Miteigentümer, denen die umliegenden Gartenteile gehören gegen die Schaukel sind. Eine Klage gegen Beseitigung einer Schaukel kann höchstens dann erfolgreich sein, wenn die Dimensionen der Schaukel das übliche Maß bei Weitem
überschreiten. OLG Düsseldorf, Az. 3 Wx 261/89

 

 

 

 

 
 
 
 

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