Schäferhunde: Hundehaltung in Mietwohnungen
 
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Schäferhunde: Hundehaltung nur in großen Mietwohnungen  erlaubt
Vermieter müssen die Haltung von Hunden in ihrem Mietshaus nicht in beliebigem Umfang dulden. In Frankfurt bekam vor dem Amtsgericht ein Vermieter Recht, der seinem Mieter fristlos kündigte, nachdem er diesen wegen der unverhältnismäßigen Haltung von Schäferhunden abgemahnt hatte. Der Mieter weigerte sich, sich von seinen beiden Schäferhunden zu trennen, die er in einer Ein-Zimmer-Wohnung gehalten hatte.

Die Richter seien eine erhebliche Beschädigung der Mietsache durch die Hundehaltung als wahrscheinlich an, weshalb der Vermieter zum äußersten Mittel greifen durfte. Darüber hinaus sei eine Gefährdung für Nachbarn, vor allem Kinder, nicht auszuschließen gewesen, was bei dem Urteil aber nur am Rande eine Rolle spielte (Amtsgericht Frankfurt, 33 C 4476/98-67).

 

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