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Satellitenschüssel auf Balkon |
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Satellitenschüssel auf Balkon
Der Mieter darf eine mobile Parabolantenne
(Satellitenschüssel) auf dem Balkon auch ohne Einwilligung
des Vermieters installieren. Voraussetzung ist, dass keine
unverhältnismäßigen optischen Beeinträchtigungen der
Hausfassade entgegen stehen und dass die Mietsache nicht
beschädigt oder gefährdet wird, entschied jetzt das
Landgericht Hamburg (307 S 132/02) nach Angaben des
Deutschen Mieterbundes (DMB).
Wie der DMB mitteilte, hatte der Mieter die
Parabolantenne mit einem einfachen Schraubverschluss am
Balkongitter befestigt und zur Vermeidung von Beschädigungen
des Balkongitters mit Gummipuffern ausgestattet.
Nach den Feststellungen des Hamburger Landgerichts sei durch
diese Installation der Parabolantenne ausgeschlossen, dass
es zu einer Substanzverletzung der Mietsache kommt oder dass
unverhältnismäßige optische Beeinträchtigungen der
Hausfassade eintreten. In diesem Fall sei die Installation
der Satellitenschüssel erlaubt.
Das Gericht betonte außerdem, dass es nicht darauf ankäme,
ob der Vermieter der Anbringung der Parabolantenne
zugestimmt habe oder nicht. Soweit im Mietvertrag
entsprechende Vorbehalte oder Zustimmungsklauseln vereinbart
seien, könnten diese nur für die feste Installation von
Parabolantennen gelten, die zu einem tatsächlichen Eingriff
in die Gebäudesubstanz führten. |
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