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Rückgabepflicht -
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Rückgabepflicht
Mieter haben gegenüber ihren Vermietern eine Rückgabepflicht
nach Beendigung des Mietverhältnisses. Die Rückgabepflicht
beinhaltet insbesondere das rückstandslose Räumen der
Wohnung sowie die
Rückgabe aller zuvor ausgehändigten Schlüssel.
Die Rücknahme durch den Vermieter kann nur abgelehnt werden,
wenn der Mieter eine größere Anzahl seiner Sachen in der
Wohnung belassen hat. Ansonsten ist der Vermieter zur
faktischen Rücknahme
verpflichtet, die jedoch weitere Ansprüche des Vermieters
gegen den Mieter nicht ausschließt. Dies ist nur der Fall,
wenn der Vermieter ausdrücklich, beispielsweise durch
Unterschrift erklärt, dass die
Wohnung sich nach der Rücknahme in vertragsgemäßem Zustand
befunden hat.
Im Rahmen der Rückgabepflicht sind Mieter auch dazu
verpflichtet, selbst vorgenommene Ein- oder Umbauten wieder
auf den ursprünglichen Stand zurückzubauen. Die
Rückbaupflicht erlischt, wenn der
Vermieter zuvor ausdrücklich darauf verzichtet hat.
Ansonsten muss der Mieter innerhalb einer angemessen Frist
den Rückbau auf eigene Kosten veranlassen oder diesen selbst
bewerkstelligen. |
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